Mit der Kfz-Versicherung (http://www.geld.de/...) sind nicht nur Vorteile verbunden, sondern mitunter auch gewisse Zwänge. Kommt es zu einem Verkehrsunfall und ist daraufhin eine Reparatur erforderlich, so können sich Fahrzeughalter nicht unbedingt an die "Werkstatt ihres Vertrauens" wenden. Bei vielen Versicherungstarifen besteht nämlich Werkstattbindung, das heißt, dass die Kfz-Versicherung eine Übereinkunft mit einer Servicewerkstatt getroffen hat. Die Werkstattbindung lohnt sich aber häufig auch für die Versicherten, denn je nach Versicherung können bestimmte Sonderleistungen vorgesehen sein. In einigen Verträgen sind beispielsweise ein günstiger Abtransport des Unfall-Pkws, ein kostenloser Ersatzwagen oder die Reinigung des Fahrzeugs nach der Reparatur enthalten. Auf diese Weise sind für Versicherte dank der Werkstattbindung erhebliche Einsparungen möglich.
Vorsicht ist geboten, wenn das Fahrzeug über eine herstellergebundene Garantie verfügt. In diesem Fall ist es wichtig, dass bei der Reparatur nur Original-Ersatzteile verwendet werden, damit Konflikte zwischen Versicherung, Werkstatt, Autohändler und Hersteller vermieden werden.
Für Leasingverträge oder Fahrzeuge, die fremdfinanziert werden, gelten spezielle Bedingungen. Bei solchen Verträgen legen die Anbieter in der Regel eine Werkstatt fest, sodass die Reparatur bei einer anderen Werkstatt zu einer Vertragsverletzung führen würde. Eine zusätzliche Werkstattbindung im Rahmen der Kfz-Versicherung wäre in solchen Fällen nicht sinnvoll.
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