Im dem verhandelten Fall ging es um eine Dachgeschosswohnung eines 1998 gebauten Mehrfamilienhauses. Die Mieterin senkte während der heißen Sommermonate die Miete (http://www.myimmo.de/...) von 1.065,36 EUR inklusive Nebenkosten um monatlich 205,60 EUR. Der Vermieter reichte eine Klage auf Zahlung des ausstehenden Betrages ein, woraufhin die Mieterin ihrerseits klagte und die Anbringung eines Wärmeschutzes forderte.
Das Hamburger Amtsgericht erklärte die Zahlungsklage für rechtsungültig, da die Wohnung aufgrund der Überhitzung erhebliche Mängel aufweise. In Dachgeschosswohnungen ist im Vergleich zu anderen Geschosswohnungen im Sommer generell mit höheren Temperaturen zu rechnen. Jedoch müssen beim Bau von Häusern baurechtliche Bestimmungen eingehalten werden, die einen ausreichenden Wärmeschutz garantieren. Ist die Wohnraumnutzung aufgrund von zu starkem Wärmeaufkommen eingeschränkt und liegt darüber hinaus aufgrund der Hitzeentwicklung ein gesundheitliches Risiko vor, ist eine Mietminderung rechtsgültig. Diese darf laut gesetzlichen Bestimmungen bei 20 Prozent liegen.
Auch der Widerklage des Mieters wurde stattgegeben. Laut Urteil wird der Vermieter dazu angehalten, den Mangel zu beseitigen und einen fachgerechten Wärmeschutz, beispielsweise Außenjalousien, zu installieren.
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