In den aktuellen Fällen kritisieren die Verbraucherzentralen und deren Bundesverband einige Hersteller von Elektrogeräten sowie mehrere Fachhändler. Diese hatten damit geworben, dass bestimmte Geräte besonders wenig Strom (http://www.preisvergleich.de/...) verbrauchen. Oft wurde angegeben, dass die Geräte weniger Strom verbrauchten als vergleichbare Produkte. Dabei blieben aber die genauen Bezugswerte unklar. Beispielsweise war eine Werbung des Herstellers Acer, der behauptete, dass sein Notebook bis zu 40 Prozent weniger Strom verbrauche als andere Notebooks, nach Ansicht der Verbraucherschützer unzulässig. In Fällen wie diesem sei für den Verbraucher nicht ersichtlich, wie viel Strom das Gerät konkret verbraucht oder wie viel Strom gespart werden könne. Ähnlich hatten auch einige Fachhändler geworben. So sollten Waschmaschinen bei Edeka, dem Möbelhaus Höffner oder dem Elektro-Kaufhaus ProMarkt weniger Energie verbrauchen als die Energieeffizienzklasse A. Diese Angabe sahen die Verbraucherzentralen ebenfalls als unzulässig an, da die Energieeffizienzklasse A bereits die effizienteste Stufe sei. Die Abmahnungen der Verbraucherallianz „fürs Klima“ hatten Erfolg. Die abgemahnten Händler und Hersteller dürfen zukünftig die Werbung so nicht wiederholen.
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