Bei einem Wechsel gibt es allerdings vieles zu beachten. So muss zunächst einmal die zweimonatige Kündigungsfrist bei der bisherigen Krankenkasse gewahrt werden. Wer bis zum 31. Oktober kündigt, kann sich danach ohne jedes Risiko über eine private Alternative informieren - denn: falls die Suche erfolglos bleibt, muss die alte Krankenkasse am Ende des Jahres als Vertragspartner wieder einspringen.
Kündigen kann allerdings nur derjenige, der seit mindestens 18 Monaten Mitglied in der bisherigen Krankenkasse war. Bei einem abgeschlossenem Wahltarif gilt sogar eine dreijährige Bindungspflicht. Zur wirksamen Trennung von der gesetzlichen Krankenkasse muss spätestens am Jahresende die Aufnahmebestätigung der neuen Versicherung vorgelegt werden.
Bedingung für die Aufnahme in eine private Krankenversicherung zum 1. Januar 2010 ist ein bestimmtes Mindesteinkommen über die letzten drei Jahre. Dieses muss bei 47.700 Euro in 2007, 48.150 Euro in 2008 und 48.600 Euro in 2009 liegen.
Zusätzlich sollten sich Interessierte Informationen (www.private-krankenversicherung.de/...) darüber einholen, welcher Tarif der Richtige ist. Dabei helfen leistungsstarke Vergleichsrechner, die mit nur wenigen Eingaben die optimale Versicherung herausfinden.
Weitere Informationen:
http://news.private-krankenversicherung.de/...