Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte, dass es ausschließlich um die Zulassung und Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten gehe, die synthetische Cannabis-Wirkstoffe enthalten. Rezeptfreies Marihuana aus der Apotheke werde es nicht geben.
Laut der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) wird mindestens 60 der rund 400 in Marihuana enthaltenen Substanzen eine therapeutische Wirkung zugeschrieben. Vor allem im Bereich der Schmerztherapie ergibt sich für die Pflanze ein breites Einsatzspektrum. Cannabis wirkt als Muskelrelaxans. Davon profitieren beispielsweise Patienten mit Multipler Sklerose. Die Muskeln können sich besser entspannen, die Schmerzen werden gelindert und die Patienten beruhigen sich schneller, was deren Gesundheit (http://www.news.de/...) begünstigt. Auch bei der Behandlung von Krebspatienten zeigen Medikamente, die Cannabis-Wirkstoffe enthalten, eine positive Wirkung. Nebenerscheinungen von Chemotherapien, wie Übelkeit und Erbrechen, werden merklich gemindert.
Die Kosten für die Behandlung müssen Patienten bislang selbst tragen. Das Medikament „Dronabinol“, das synthetisch hergestelltes THC enthält, kann von Ärzten ohne Ausnahmegenehmigung auf Privatrezept verschrieben werden. Für die natürliche Variante ist derzeit noch ein aufwendiger Genehmigungsprozess erforderlich.
Eine erste Lockerung des Betäubungsmittelgesetzes erfolgte bereits Mitte Februar 2009. Damals erhielten sieben Patienten die Genehmigung, zur Behandlung ihrer Symptome Marihuana aus der Apotheke zu beziehen. Wann genau die Gesetzesänderung umgesetzt werden soll, steht noch nicht fest. Es ist allerdings mit einer breiten Zustimmung über die Parteigrenzen hinweg zu rechnen.
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