Privatversicherte, die beispielsweise infolge einer Insolvenz auf ALG II angewiesen sind, können ihren Beitragszahlungen häufig nicht mehr nachkommen. Dennoch können sie nicht von der privaten Krankenversicherung in die kostengünstigere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Für die Versicherten ist dies ebenso ungünstig wie für die privaten Krankenversicherungen. Auch wenn die Kunden nicht zahlen können, sind die Krankenversicherungen gesetzlich zur Notfallversorgung sowie zum Aufbau von Altersrückstellungen verpflichtet. So rechnen die Privatversicherer allein für dieses Jahr mit Beitragsaußenständen in Höhe von 300 Millionen Euro.
Eine Lösung sehen die privaten Krankenversicherungen in Minitarifen, die klammen Kunden für weniger als 100 Euro im Monat angeboten werden sollen. Wer den regulären Beitrag nicht beziehungsweise nicht vollständig bezahlen kann, hat ab April 2011 die Möglichkeit, in den „Mini“ zu wechseln. Das Leistungsspektrum umfasst ambulante und stationäre Behandlungen in einem bestimmten Rahmen. Bei Zahnbehandlungen erfolgen nur schmerzstillende Maßnahmen, Zahnersatz und Kieferorthopädie (http://www.private-krankenversicherung.de/...) entfallen gänzlich. Der Selbstbehalt ist mit 5.000 Euro pro Jahr sehr hoch. Darüber hinaus haben Kunden keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattungen, Vorsorgechecks und Gesundheitsrabatte.
Wenn PKV-Kunden ihre finanzielle Lage innerhalb eines Jahres verbessern, können sie wieder in den Vollversicherungstarif wechseln. Von einer Risikoprüfung wird dabei abgesehen.
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