Das Prinzip der Kostenerstattung beruht darauf, dass die Arztrechnung nicht der Krankenversicherung, sondern dem Patienten selbst ausgestellt wird. Dieser begleicht die Rechnung und reicht sie dann bei seiner Krankenkasse ein, die ihm den Betrag erstattet. Der Versicherte wird dabei beim Arzt wie ein privat Versicherter behandelt, so dass ihm bessere Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Diese verursachen allerdings höhere Kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht komplett zurückerstattet werden. Der verbleibende Restbetrag kann jedoch durch eine Zusatzpolice abgesichert werden.
Die verschiedenen Versicherungen bieten unterschiedliche Leistungspakete zu verschiedenen Tarifen an, so dass sich ein genauer Vergleich (www.private-krankenversicherung.de/...) lohnt. Generell entfällt durch die private Abrechnung zunächst die Praxisgebühr. Die anschließende Kostenerstattung erfolgt bis zum 3,6-fachen Satz der Gebührenordnung. Ohne Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erhält der Patient immerhin noch 40 Prozent der Behandlungskosten, selbst im heilpraktischen Bereich. Mit Vorleistung erhöht sich dieser erstattete Betrag auf bis zu 80 Prozent der Kosten.
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