Vollkasko für Hausrat
Bestmöglichen Versicherungsschutz bietet die uniVersa in ihrem Exklusivpaket. Dort sind auch Schäden wegen grober Fahrlässigkeit vollständig mitversichert. Hier kommt es nach einem Schaden immer wieder zu Streitigkeiten, wenn Versicherte zum Beispiel vergessen haben, die Herdplatte abzudrehen, Kerzen auszupusten, Fenster zu schließen, die Wohnungstüre abzusperren oder den Wasserhahn der Geschirrspül- bzw. Waschmaschine abzudrehen.
VVG hilft nur eingeschränkt
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) entfällt zwar das bisherige Alles-oder-Nichts-Prinzip bei grob fahrlässig verursachten Schäden. Verbraucher haben bei normalen Policen dennoch nur einen "Teilkaskoschutz". Im Zweifelsfall gibt es nur eine anteilige Leistung, die sich nach dem Grad der Mitschuld bemisst. Über diesen werden vielfach Gerichte im Einzelfall entscheiden müssen. Wer sich Ärgernisse ersparen will, sollte von vornherein darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit bei seiner Hausratpolice ohne Begrenzungen und Höchstsätze mitversichert ist.