Rund 35 Millionen Katzen, Hunde, Kaninchen und andere Kleintiere lebten 2020 in deutschen Haushalten – rund eine Million mehr als im Vorjahr. In der privaten Haftpflichtversicherung sind zahme Haustiere wie Katzen und Kaninchen sowie gezähmte Kleintiere, beispielsweise Singvögel, Papageien, Hamster und Meerschweinchen, automatisch mitversichert. „Für Hunde gilt dies nicht. Hier ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. In manchen Bundesländern ist sie bereits gesetzlich vorgeschrieben, empfehlenswert ist sie in jedem Fall. Denn: Verletzt ein Hund einen Dritten oder verursacht einen Sachschaden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. „Beim Abschluss sollte man allerdings unbedingt auf die Versicherungsbedingungen achten“, empfiehlt Bösl. So sollte der Schutz auch bei Verstößen gegen Halterpflichten wie das Führen ohne Leine oder Maulkorb sowie im Ausland und bei Deckschäden (ungewollte Schwangerschaft) greifen. Wer an Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren oder Hundesport teilnimmt, sollte zudem abklären, ob dies mitversichert ist. Relativ preiswert kann der Hund oftmals in der Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden, die ebenfalls für jeden Verbraucher empfehlenswert ist. Dann besteht auch Versicherungsschutz, wenn man als Hüter auf einen anderen Hund oder ein anderes Haustier aufpasst, sofern dies nicht gewerbsmäßig geschieht, so Bösl.
Haftpflichtversicherung: Nicht jedes Haustier ist versichert
Rund 35 Millionen Katzen, Hunde, Kaninchen und andere Kleintiere lebten 2020 in deutschen Haushalten – rund eine Million mehr als im Vorjahr. In der privaten Haftpflichtversicherung sind zahme Haustiere wie Katzen und Kaninchen sowie gezähmte Kleintiere, beispielsweise Singvögel, Papageien, Hamster und Meerschweinchen, automatisch mitversichert. „Für Hunde gilt dies nicht. Hier ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. In manchen Bundesländern ist sie bereits gesetzlich vorgeschrieben, empfehlenswert ist sie in jedem Fall. Denn: Verletzt ein Hund einen Dritten oder verursacht einen Sachschaden, haftet der Halter in unbegrenzter Höhe – unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. „Beim Abschluss sollte man allerdings unbedingt auf die Versicherungsbedingungen achten“, empfiehlt Bösl. So sollte der Schutz auch bei Verstößen gegen Halterpflichten wie das Führen ohne Leine oder Maulkorb sowie im Ausland und bei Deckschäden (ungewollte Schwangerschaft) greifen. Wer an Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren oder Hundesport teilnimmt, sollte zudem abklären, ob dies mitversichert ist. Relativ preiswert kann der Hund oftmals in der Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden, die ebenfalls für jeden Verbraucher empfehlenswert ist. Dann besteht auch Versicherungsschutz, wenn man als Hüter auf einen anderen Hund oder ein anderes Haustier aufpasst, sofern dies nicht gewerbsmäßig geschieht, so Bösl.