Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ziehen junge Menschen im Durchschnitt mit 23,8 Jahren von zu Hause aus. In manchen Fällen kann dies aber auch deutlich früher sein, wenn es einen für die Ausbildung oder das Studium zum Beispiel in eine Wohngemeinschaft oder ein kleines Einzimmerapartment in einem anderen Ort verschlägt. „Grundsätzlich gilt, wer eine eigene Wohnung bezieht, sollte auch über eine eigene Hausratversicherung nachdenken“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Am Markt gibt es allerdings auch vereinzelt Angebote, die eine kostenfreie Vorsorgeversicherung für Kinder beinhalten. Bei erstmaliger Gründung eines eigenen Haushalts ist der Hausrat der Kinder dann übergangsweise je nach Anbieter etwa für sechs oder zwölf Monate über die Hausratpolice der Eltern mitversichert. „Bei neueren Wohnflächentarifen gilt dies sogar bis zur Höchstentschädigungssumme, die meist bei 500.000 Euro liegt“, so die Schadenexpertin der uniVersa. Bei anderen Tarifen sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme dem Wert des Hausrats entspricht, um eine Unterversicherung und Kürzung im Schadenfall zu vermeiden. Einige Anbieter bieten als erweiterte Außenversicherung für Kinder auch Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Ausbildung oder des Studiums. „Beim Auszug sollten Eltern auf alle Fälle mit ihrer Versicherung sprechen, inwieweit ihr Kind noch versichert ist, und prüfen, ob sich die Police optimieren lässt“, empfiehlt Bösl.
Hausratversicherung: Wenn Kinder flügge werden
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ziehen junge Menschen im Durchschnitt mit 23,8 Jahren von zu Hause aus. In manchen Fällen kann dies aber auch deutlich früher sein, wenn es einen für die Ausbildung oder das Studium zum Beispiel in eine Wohngemeinschaft oder ein kleines Einzimmerapartment in einem anderen Ort verschlägt. „Grundsätzlich gilt, wer eine eigene Wohnung bezieht, sollte auch über eine eigene Hausratversicherung nachdenken“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Am Markt gibt es allerdings auch vereinzelt Angebote, die eine kostenfreie Vorsorgeversicherung für Kinder beinhalten. Bei erstmaliger Gründung eines eigenen Haushalts ist der Hausrat der Kinder dann übergangsweise je nach Anbieter etwa für sechs oder zwölf Monate über die Hausratpolice der Eltern mitversichert. „Bei neueren Wohnflächentarifen gilt dies sogar bis zur Höchstentschädigungssumme, die meist bei 500.000 Euro liegt“, so die Schadenexpertin der uniVersa. Bei anderen Tarifen sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme dem Wert des Hausrats entspricht, um eine Unterversicherung und Kürzung im Schadenfall zu vermeiden. Einige Anbieter bieten als erweiterte Außenversicherung für Kinder auch Versicherungsschutz für die gesamte Dauer der Ausbildung oder des Studiums. „Beim Auszug sollten Eltern auf alle Fälle mit ihrer Versicherung sprechen, inwieweit ihr Kind noch versichert ist, und prüfen, ob sich die Police optimieren lässt“, empfiehlt Bösl.