Während der entgeltlichen oder unentgeltlichen Kinderbetreuung geht die Aufsichtspflicht der Eltern auf die Betreuungsperson über. Dessen sind sich Nachbarn, Freunde und Verwandte häufig ebenso wenig bewusst, wie Tagesmütter und Tagesväter, erklärt die uniVersa Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuung einmalig, gelegentlich oder regelmäßig erfolgt. Deshalb sollte jeder, der ein Kind betreut, vorher bei seiner Privathaftpflichtversicherung nachfragen, ob und inwieweit die Kinderbetreuung mitversichert ist und sich dies bestätigen lassen.
Unterschiedliche Angebote am Markt
Bei neueren Policen ist die unentgeltliche Kinderbetreuung oftmals bereits mitversichert. Anders sieht es aus, wenn diese gegen Bezahlung erfolgt. Vereinzelt gibt es Anbieter, die gegen einen geringen Mehrbeitrag auch hier leisten. Bei der uniVersa kann beispielsweise für rund zwölf Euro im Jahr der Baustein Kinderbetreuung in die neue Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dann können bis zu fünf Kinder entgeltlich betreut werden.
Versicherungsschutz prüfen
Wichtig ist, dass auch Haftpflichtansprüche aus Schäden, die die zu betreuenden Kinder selbst erleiden, mitversichert sind. Sonst können Behandlungs- und Pflegekosten sowie mögliche Regresse der Sozialversicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Leistungen der Haftpflichtversicherung sind umfassend: Sie prüft die Haftungsfrage, bezahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls auch vor Gericht. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen. Wird die Kinderbetreuung in größerem Umfang betrieben, beispielsweise über fünf Kinder, ist eine extra Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.