Der Begriff GAP stammt aus dem Englischen und steht für Lücke. Oftmals wird die GAP-Deckung auch als Differenzdeckung bezeichnet, weil sie nach einem Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen der Kaskoleistung und dem abzulösenden Betrag aus dem Leasing- und Kreditvertrag übernimmt. „Sie ist eine sinnvolle Deckungserweiterung“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Denn die Kaskoversicherung übernimmt nach einem Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert zum Tag des Schadenfalls. Dieser kann je nach Wert des Fahrzeuges, monatlicher Rate, Laufzeit des Vertrags und vereinbarter Schlussrate deutlich niedriger sein als der geschuldete Betrag aus dem Kredit- und Leasingvertrag. Beim Abschluss der Kaskoversicherung sollte man zudem darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, empfiehlt Bösl. Sonst kann der Versicherer die Schadenzahlung je nach Schwere des Verschuldens anteilig kürzen oder in schwerwiegenden Fällen sogar ablehnen. Grob fahrlässig kann beispielsweise sein, wenn man eine rote Ampel übersehen hat, beim Autofahren abgelenkt war, einen Gegenstand aufgehoben oder mit nicht den Straßenverhältnissen angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht hat.
Kurz gefragt: Was ist eine GAP-Deckung?
Der Begriff GAP stammt aus dem Englischen und steht für Lücke. Oftmals wird die GAP-Deckung auch als Differenzdeckung bezeichnet, weil sie nach einem Totalschaden oder Diebstahl die Differenz zwischen der Kaskoleistung und dem abzulösenden Betrag aus dem Leasing- und Kreditvertrag übernimmt. „Sie ist eine sinnvolle Deckungserweiterung“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Denn die Kaskoversicherung übernimmt nach einem Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert zum Tag des Schadenfalls. Dieser kann je nach Wert des Fahrzeuges, monatlicher Rate, Laufzeit des Vertrags und vereinbarter Schlussrate deutlich niedriger sein als der geschuldete Betrag aus dem Kredit- und Leasingvertrag. Beim Abschluss der Kaskoversicherung sollte man zudem darauf achten, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist, empfiehlt Bösl. Sonst kann der Versicherer die Schadenzahlung je nach Schwere des Verschuldens anteilig kürzen oder in schwerwiegenden Fällen sogar ablehnen. Grob fahrlässig kann beispielsweise sein, wenn man eine rote Ampel übersehen hat, beim Autofahren abgelenkt war, einen Gegenstand aufgehoben oder mit nicht den Straßenverhältnissen angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht hat.