Für Marderschäden reicht eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht aus. Versicherungsschutz besteht nur im Rahmen einer Teil- und Vollkaskoversicherung. Allerdings decken viele Policen nur direkte Schäden, etwa an Kabeln oder Schläuchen, ab. „Viel teurer können jedoch Folgeschäden werden, wenn zum Beispiel dadurch der Katalysator, der Motor oder die Antriebs- und Achsgelenke beschädigt werden“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Neuere Tarife und leistungsstarke Angebote leisten mittlerweile generell bei Tierbissschäden. Dann wird nicht mehr geprüft, ob der Schaden durch einen Marder oder ein anderes Tier verursacht wurde. „Zudem sollte die Versicherung nicht nur den Schaden an den Kabeln und Schläuchen ersetzen, sondern auch an Dämmmatten und Achsmanschetten, und vor allem bei teuren Folgeschäden ohne Höchstentschädigungsgrenzen leisten“, empfiehlt die Schadenexpertin der uniVersa. Sinnvoll kann auch ein Kfz-Schutzbrief sein. „Dann werden bei einer Panne auch die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt übernommen“, so Bösl.
Kurz gefragt: Welche Versicherung zahlt bei einem Marderschaden?
Für Marderschäden reicht eine normale Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Autofahrer gesetzlich vorgeschrieben ist, nicht aus. Versicherungsschutz besteht nur im Rahmen einer Teil- und Vollkaskoversicherung. Allerdings decken viele Policen nur direkte Schäden, etwa an Kabeln oder Schläuchen, ab. „Viel teurer können jedoch Folgeschäden werden, wenn zum Beispiel dadurch der Katalysator, der Motor oder die Antriebs- und Achsgelenke beschädigt werden“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Neuere Tarife und leistungsstarke Angebote leisten mittlerweile generell bei Tierbissschäden. Dann wird nicht mehr geprüft, ob der Schaden durch einen Marder oder ein anderes Tier verursacht wurde. „Zudem sollte die Versicherung nicht nur den Schaden an den Kabeln und Schläuchen ersetzen, sondern auch an Dämmmatten und Achsmanschetten, und vor allem bei teuren Folgeschäden ohne Höchstentschädigungsgrenzen leisten“, empfiehlt die Schadenexpertin der uniVersa. Sinnvoll kann auch ein Kfz-Schutzbrief sein. „Dann werden bei einer Panne auch die Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt übernommen“, so Bösl.