Wohngebäudeversicherung prüfen
Einen Rundumschutz bietet die Wohngebäudeversicherung erst, wenn neben Feuer auch Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementargefahren eingeschlossen sind. Dann werden auch Schäden am Gebäude infolge von Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch übernommen. Ist aufgrund von Vorschäden oder in Risikogebieten kein Abschluss möglich, sollte das Ablehnungsschreiben gut aufbewahrt werden, um im Naturkatastrophenfall zumindest die staatliche Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können. Beim Versicherungs-Check sollten Eigenheimbesitzer auch prüfen, ob der Gebäudewert mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Unterversicherung zu einer anteiligen Leistungskürzung im Schadenfall führen.
Heizöltank und Hausrat nicht vergessen
Wer einen Heizöltank besitzt, sollte prüfen, ob dieser in der Privat-Haftpflichtversicherung bereits mitversichert ist oder eine extra Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ist wichtig, da man bei auslaufendem Öl auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe haftet. Zudem werden darüber die Schäden am eigenen Haus übernommen, so die uniVersa. Die Elementardeckung ist auch bei der Hausratversicherung wichtig. Sie kann dort als Zusatzbaustein in der Regel auch nachträglich eingeschlossen werden.