Höhere Förderung der Altersvorsorge
Arbeitnehmer können über die betriebliche Altersvorsorge jetzt bis zu acht Prozent (vorher vier) der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei fürs Alter sparen. Für das Jahr 2018 ergibt das umgerechnet bis zu 6.240 Euro. Die Hälfte davon kann sozialabgabenfrei gespart werden. Auch die Förderung der Rüruprente wurde ausgebaut. Für dieses Jahr können 86 Prozent (Vorjahr 84) der Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 23.712 Euro (Vorjahr: 23.362) pro Person steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Verbesserte Regelungen bei Riester
Bei der Riesterrente wurde die jährliche Grundzulage von 154 auf 175 Euro erhöht. Diese wird auch für bestehende Riesterverträge gewährt, so die uniVersa. Ist der spätere Rentenanspruch sehr gering, kann er mit einer Einmalzahlung abgefunden werden. Dies ist bis zu einer monatlichen Rente von 30,45 Euro möglich. Die Abfindung wird seit 1. Januar nicht mehr voll, sondern nach der sogenannten „Fünftelregelung“ ermäßigt besteuert. Damit wird nur ein Fünftel der Einmalzahlung zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen.
Neuer Freibetrag bei Grundsicherung
Seit 1. Januar wird Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge, beispielsweise Riester-, Rürup- oder Betriebsrente, bei der Berechnung der staatlichen Grundsicherung nicht mehr voll angerechnet. Künftig bleibt ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich anrechnungsfrei. Falls die zusätzliche Altersvorsorge höher ist, werden 30 Prozent des übersteigenden Betrags bis zu einem Höchstbetrag von 208 Euro monatlich nicht angerechnet.