Allein im vergangenen Jahr kauften die Deutschen nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes 1,36 Millionen E-Bikes. Bis 25 Stundenkilometer werden sie als Fahrrad eingestuft und können ohne spezielles Kennzeichen gefahren werden. Doch bereits eine kleine Unachtsamkeit kann die Freude trüben und das Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Wird ein Dritter geschädigt, ist man laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Besonders bei Personenschäden kann dies in die Millionen gehen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung für jeden Radfahrer empfehlenswert. Sie übernimmt entweder berechtigte Schadenersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen wie eine Art Rechtsschutzversicherung ab, erklärt die uniVersa. Doch auch selbst kann man von einem Unfall betroffen sein, weil man etwa die Geschwindigkeit unterschätzt oder die Kontrolle verloren hat. Ein Fahrradhelm hilft, schwere Kopfverletzungen zu vermeiden und sollte deshalb stets getragen werden. Vor den finanziellen Folgen schützt die private Unfallversicherung. Die Versicherungssumme sollte für den Ernstfall ausreichend bemessen sein. Wichtig ist, eine leistungsstarke Gliedertaxe zu vereinbaren, weil sich aus ihr die Höhe der Invaliditätsleistung berechnet. Auch für Diebe sind E-Bikes eine begehrte Beute. In der Hausratversicherung sind sie nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, weist die uniVersa hin. Verbraucher sollten beim Einschluss darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine Beschränkungen vereinbart sind, beispielsweise von 22 bis fünf Uhr nur in verschlossenen Räumen. Sonst kann man bei einem nächtlichen Ausflug leer ausgehen. Wichtig ist auch, dass das E-Bike abgeschlossen wird und nach einem Diebstahl möglichst unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgt.
Versicherungstipp: Drei wichtige Policen für E-Bikes
Allein im vergangenen Jahr kauften die Deutschen nach Angaben des Zweirad-Industrie-Verbandes 1,36 Millionen E-Bikes. Bis 25 Stundenkilometer werden sie als Fahrrad eingestuft und können ohne spezielles Kennzeichen gefahren werden. Doch bereits eine kleine Unachtsamkeit kann die Freude trüben und das Leben plötzlich auf den Kopf stellen. Wird ein Dritter geschädigt, ist man laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet. Besonders bei Personenschäden kann dies in die Millionen gehen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung für jeden Radfahrer empfehlenswert. Sie übernimmt entweder berechtigte Schadenersatzansprüche oder wehrt unberechtigte Forderungen wie eine Art Rechtsschutzversicherung ab, erklärt die uniVersa. Doch auch selbst kann man von einem Unfall betroffen sein, weil man etwa die Geschwindigkeit unterschätzt oder die Kontrolle verloren hat. Ein Fahrradhelm hilft, schwere Kopfverletzungen zu vermeiden und sollte deshalb stets getragen werden. Vor den finanziellen Folgen schützt die private Unfallversicherung. Die Versicherungssumme sollte für den Ernstfall ausreichend bemessen sein. Wichtig ist, eine leistungsstarke Gliedertaxe zu vereinbaren, weil sich aus ihr die Höhe der Invaliditätsleistung berechnet. Auch für Diebe sind E-Bikes eine begehrte Beute. In der Hausratversicherung sind sie nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, weist die uniVersa hin. Verbraucher sollten beim Einschluss darauf achten, dass in den Versicherungsbedingungen keine Beschränkungen vereinbart sind, beispielsweise von 22 bis fünf Uhr nur in verschlossenen Räumen. Sonst kann man bei einem nächtlichen Ausflug leer ausgehen. Wichtig ist auch, dass das E-Bike abgeschlossen wird und nach einem Diebstahl möglichst unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei erfolgt.