Bei Selbstständigen verzichtet die uniVersa in ihrem neuen BU-Schutz auf eine Umorganisation. Dies gilt generell in Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern. Darüber hinaus auch bei einer akademischen Ausbildung und Bürotätigkeit von mindestens 90 Prozent. Verbessert wurden auch die Nachversicherungsgarantien. So kann der Schutz jetzt auch bei Tod des Ehegatten oder Lebenspartners sowie bei reduzierter Beamtenpension und beim Erwerb einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden. Möglich ist dies innerhalb von zwölf Monaten statt bisher sechs Monaten. Zudem kann die Vertragslaufzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden, falls die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 67 Jahren durch eine Rentenreform erhöht wird. Beamte und Polizisten können sich gegen Dienstunfähigkeit versichern. Dabei wird die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen durch den Dienstherrn anerkannt, ohne dass die uniVersa dies noch einmal überprüft. Verbessert wurde auch der Premiumschutz. So gibt es dort die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit bereits ab drei Monaten (bisher vier) und einer Prognosedauer von drei Monaten für bis zu 36 Monaten (bisher 24 Monaten). Statt einer fachärztlichen Bescheinigung reicht hierfür jetzt eine normale Arztbescheinigung aus. Wird eine Umorganisation erforderlich, gibt es als neue Starthilfe eine Einmalzahlung von neun Monatsrenten. Verbessert wurde im Premiumschutz auch die Wiedereingliederungshilfe. Diese kann jetzt mehrfach während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Bisher war dies nur einmalig möglich.
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