Die uniVersa bietet zur Berufsunfähigkeitsabsicherung einen Doppeltarifansatz an. Für die beiden Tarife PremiumSBU und ExklusivSBU gab es jetzt ein Update mit verbesserten Leistungen: Die Infektionsklausel greift nun bereits, wenn die Behörde ein teilweises Tätigkeitsverbot erteilt. Zudem ist neuerdings auch ein altersentsprechender Kräfteverfall mitversichert. Verbessert wurden die Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten: Eine Stundung der Beiträge ist jetzt bereits nach 24 Monaten Beitragszahlung (vorher 36) möglich. Zudem braucht die Rückzahlung der gestundeten Beiträge nicht mehr in einer Summe erfolgen, sondern kann auf bis zu 48 Monatsraten ausgedehnt werden. Bei einer Beitragsfreistellung kann der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten (vorher sechs) ohne erneute Risikoprüfung wieder in Kraft gesetzt werden. Neu aufgenommen wurde eine vorteilhafte Definition von Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden. Schulabgänger können jetzt nach bestandener Abschlussprüfung noch bis Ende Juli als Schüler versichert werden. Bei Polizeibeamten kann nun eine Versicherungsdauer bis zur gewöhnlichen Regelaltersgrenze von 62 Jahren (vorher 60) gewählt und bis dahin eine verbraucherfreundliche Polizeidienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden. Für Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet die uniVersa über das Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit an. Der kostenfreie Mehrwert kann jetzt für alle versicherbaren Berufsgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Vorher war dies nur eingeschränkt möglich.
uniVersa bietet verbesserte BU-Absicherung an
Die uniVersa bietet zur Berufsunfähigkeitsabsicherung einen Doppeltarifansatz an. Für die beiden Tarife PremiumSBU und ExklusivSBU gab es jetzt ein Update mit verbesserten Leistungen: Die Infektionsklausel greift nun bereits, wenn die Behörde ein teilweises Tätigkeitsverbot erteilt. Zudem ist neuerdings auch ein altersentsprechender Kräfteverfall mitversichert. Verbessert wurden die Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten: Eine Stundung der Beiträge ist jetzt bereits nach 24 Monaten Beitragszahlung (vorher 36) möglich. Zudem braucht die Rückzahlung der gestundeten Beiträge nicht mehr in einer Summe erfolgen, sondern kann auf bis zu 48 Monatsraten ausgedehnt werden. Bei einer Beitragsfreistellung kann der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten (vorher sechs) ohne erneute Risikoprüfung wieder in Kraft gesetzt werden. Neu aufgenommen wurde eine vorteilhafte Definition von Berufsunfähigkeit bei Auszubildenden. Schulabgänger können jetzt nach bestandener Abschlussprüfung noch bis Ende Juli als Schüler versichert werden. Bei Polizeibeamten kann nun eine Versicherungsdauer bis zur gewöhnlichen Regelaltersgrenze von 62 Jahren (vorher 60) gewählt und bis dahin eine verbraucherfreundliche Polizeidienstunfähigkeitsklausel vereinbart werden. Für Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet die uniVersa über das Einkommenssicherungskonzept unisafe|HQ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeit an. Der kostenfreie Mehrwert kann jetzt für alle versicherbaren Berufsgruppen der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden. Vorher war dies nur eingeschränkt möglich.