Elektronische Bewerbung verpflichtend
Fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens ist die nun verpflichtende, bisher freiwillige Nutzung des überarbeitenden Online-Portals zur elektronischen Bewerbung. Die Bewerberinnen und Bewerber geben über das ab 6. Juni freigeschaltete Portal ihre Daten selbst ein; die auf diese Weise erzeugten Antragsbogen, die per Post mit weiteren Unterlagen ans Studiensekretariat gehen, können schneller bearbeitet werden. Zudem erhalten die Bewerber über das kennwortgeschützte Portal aktuelle Rückmeldungen zum Stand des Verfahrens und können - falls erforderlich - fehlende Unterlagen bis zum Bewerbungsschluss am 15. Juli nachreichen. Das für die Bewerber weltweit einsehbare Portal informiert über die Zulassung, noch während der schriftliche Bescheid per Post unterwegs ist. Ausnahmen von der Onlinebewerbung, die für alle Erstsemester mit einer deutschen oder EU-Hochschulzugangsberechtigung gilt, sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen bis 1. Juli beantragt werden. Ausländer außerhalb der EU richten ihre Bewerbung für Bachelorstudiengänge an Uni-Assist e.V. (http://www.uni-assist.de/), für die auslaufenden Diplomstudiengänge wie bisher an die Universität.
Vorgezogene Zulassung
Um die qualifiziertesten Bewerber zum frühestmöglichen Zeitpunkt zuzulassen und sie damit an die Universität Stuttgart binden zu können, wurde das Stuttgarter Modell der vorgezogenen Zulassung entwickelt. Es basiert auf dem gemeinsam mit dem Rechenzentrum und Qualitätsmanagement in den letzten Jahren entwickelten Konzept der digitalen Erfassung und Verarbeitung der Bewerbungsdokumente. Danach erhalten diejenigen Bewerber, die schon aufgrund ihrer Abiturnote garantiert eine Zulassung erhalten werden, diese rechtsverbindlich unmittelbar nach dem Bewerbungsschluss am 15. Juli.
Mehr Man/-Womanpower
Um die erwarteten Bewerbungen von bis zu 850 pro Tag schnell bearbeiten zu können, wird das Studiensekretariat ab Mitte Juni befristet auf 15 Sachbearbeiter aufgestockt. Zusätzliche Aushilfskräfte werden für Tätigkeiten wie Postöffnen oder zum Scannen der Dokumente eingesetzt. Eine Personalaufstockung ist auch für die sich direkt anschließende Einschreibphase bis Ende September vorgesehen. Um alle Kräfte auf das Zulassungsverfahren konzentrieren zu können, wird das Studiensekretariat für Deutsche während der "heißen Phase" des höchsten Bewerberandrangs vom 7. bis 18. Juli für den Besucherverkehr schließen. In diesem Zeitraum wird die Hotline auf drei Vollzeitmitarbeiterinnen aufgestockt.
"Freie Fächer"
In den so genannten "freien Fächern" ohne Numerus Clausus oder Eignungsfeststellungsverfahren/ Aufnahmeprüfung, auf die erfahrungsgemäß etwa 20 Prozent aller Bewerbungen entfallen, ist weiterhin der 15. September Bewerbungsschluss. In diesen Fächern werden alle Bewerber mit den entsprechenden Voraussetzungen zugelassen. Bewerber können ab Anfang August mit einem im Internet abrufbaren Antragsformular ihre Unterlagen einreichen und die Einschreibung beantragen. Bewerber, die zunächst Zivil- oder Wehrdienst ableisten müssen und sich deshalb einen Studienplatz sichern möchten, können einen Zulassungsantrag über das Online-Portal stellen und erhalten dann binnen weniger Tage einen Zulassungsbescheid.
Online-Portal: https://bewerbung.uni-stuttgart.de
Bewerber-Hotline: 0711/685-83644