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Palmer und Salomon befürchten Benachteilung kinderfreundlicher Kommunen

Tübinger und Freiburger OB wenden sich an Bund und Land

(lifePR) (Tübingen, )
Die Oberbürgermeister von Tübingen und Freiburg, Boris Palmer und Dieter Salomon, begrüßen die geplante Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Betreuungsplätzen von Kindern unter drei, die von der Bund-Länder-Kommission beschlossen wurde.
Dennoch befürchten sie eine Benachteiligung ihrer Kommunen, sollte das Ministerium bei der Mittelverteilung nicht nachbessern.

In einem gemeinsamen Brief wandten sich Palmer und Salomon deshalb heute an die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen: „Von der Bundesfinanzierung, wie sie jetzt geplant ist, würden diejenigen am stärksten profitieren, die sich bislang am wenigsten in der Kinderbetreuung engagiert haben. Die Dummen sind Städte wie Freiburg und Tübingen, die schon in den letzten Jahren mit eigenen Mitteln große Anstrengungen für die Kinderbetreuung unternommen haben“.

Hintergrund ihrer Befürchtung ist die Ankündigung des Bundesfamilienministeriums, nur für diejenigen Krippenplätze einen Betriebskostenzuschuss zu zahlen, die jetzt neu eingerichtet werden. „Wir hielten es für äußerst unfair, wenn Freiburg und Tübingen für die bereits erbrachten Vorleistungen finanziell bestraft würden“, so Palmer und Salomon.

„Der Bund sollte in einem gewissen Umfang auch Betriebskostenzuschüsse für Betreuungsplätze leisten, die in den letzten Jahren geschaffen wurden“, so ihre Forderung. Zum Ausgleich könnten die Investitionskostenzuschüsse etwas geringer ausfallen, ohne dass deshalb das Ausbautempo leiden würde.

Palmer und Salomon habe sich auch an Ministerpräsident Günther Oettinger gewandt. Sie appellieren an ihn, „in den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass für die Kinderbetreuung besonders engagierte Kommunen fair behandelt werden. Sollte sich dies nicht im Gesetz fixieren lassen, appellieren wir schon jetzt an Sie, zumindest in Baden-Württemberg bereits erbrachte Anstrengungen für den Ausbau der Kinderbetreuung bei der Verteilung der Mittel angemessen zu berücksichtigen“.
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