Die Aussage, "meine Bank macht keine Fördermittel!" stimmt. Die Fördermittel werden ohne Bank gemacht. Sie werden nur manchmal über die Bank abgewickelt. Auch das macht eine Bank gerne mit, wenn sie dafür nicht haften muss.
Sobald die Bank haften muss, also eigenes Geld einsetzen muss, um die Finanzierung zu begleiten, findet diese Förderkredite nicht so toll. Wie bei einem Bankkredit muss die Bank einen Förderkredit besichern. Fällt der Kunde aus, muss die Bank an das Förderinstitut den Kredit zurück zahlen. Damit muss die Bank eine eigene Risikoprüfung machen und den Kredit mit Eigenkapital hinterlegen. Dies geschieht nach den Ratingsvorgaben (Basel II) und kann 12 Prozent des Kredites (und mehr) betragen.
Was schafft hier Abhilfe, wenn Sie als Unternehmer Förderung einbeziehen wollen und der von Ihnen gewählte Bankpartner nicht "liefern" will? (Natürlich kann man immer den Lieferanten wechseln, was hier nicht weiter erörtert werden soll.) Die Hauptursache liegt nach der Auffassung des Autors in der Auswahl der richtigen Förderung.
Im Folgenden werden Ihnen die einzelnen Förderarten kurz erläutert und dargestellt, wo und wie diese beantragt werden:
Der Zuschuss ist die Förderart, bei der keine Zinsen und keine Tilgung gezahlt wird und der nicht besichert wird. Zuschüsse werden bei den entsprechenden Projektträgern beantragt. Es gibt derzeit rund 830 Zuschussprogramme in Deutschland.
Die Zulage ist dem Zuschuss sehr ähnlich, hat allerdings zusätzlich einen Rechtsanspruch, d. h. die Unternehmer haben ein Recht auf Förderung. Die Zulage kommt derzeit nur in den sogenannten neuen Bundesländern vor und wird über das zuständige Finanzamt beantragt.
Der Eigenkapitalersatz ist ein rückzahlbares Fördermittel und wird den Gesellschaftern oder Inhabern eines Unternehmens direkt geliehen. Der Eigenkapitalersatz wird nicht besichert und kann als Eigenkapital ins Unternehmen eingezahlt werden. Der Eigenkapitalersatz wird beim Förderinstitut über eine Bank beantragt. Die Bank ist nur durchleitend aktiv.
Die öffentliche Beteiligung ist ein rückzahlbares Fördermittel an das Unternehmen und wird nicht besichert. Die Antragstellung erfolgt direkt bei dem Förderinstitut. Eine Bank spielt hierbei keine Rolle.
Das Nachrangdarlehen ist ein rückzahlbares Fördermittel an das Unternehmen und wird nicht besichert. Die Antragstellung erfolgt entweder direkt beim Förderinstitut oder über eine Bank. Die Bank erfüllt hierbei nur eine durchleitende Funktion. In manchen Fällen ist eine Kofinanzierung der abwickelnden Bank vorgesehen.
Das Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung ist ein rückzahlbares Fördermittel, das besichert werden muss. Die abwickelnde Bank wird um 40 bis 90 % von der Haftung entlastet. Die Abwicklung erfolgt nur über Banken.
Das Förderdarlehen ist ein rückzahlbares Fördermittel, das besichert werden muss. Das Förderdarlehen ist ein normales Bankdarlehen mit besonderer Refinanzierung. Dadurch kann ein Förderdarlehen günstiger sein, als ein normales Bankdarlehen. Das gilt besonders dann, wenn die Hausbank des Unternehmens selbst ein schlechtes Rating hat und die Gelder schon teuer einkaufen muss.
Die öffentliche Bürgschaft ist ein Sicherheitenersatz und wird bei zu besichernden Finanzierungen eingesetzt. So werden die öffentlichen Bürgschaften zur Besicherungen von Förderdarlehen und von Bankdarlehen eingesetzt. Sie können auch Investoren absichern, die sich beteiligen. Die öffentlichen Bürgschaften bis 300.000 Euro können meist ohne Bank beantragt werden.
Kurzum - nur die Förderdarlehen mit und ohne Haftungsfreistellung müssen eindeutig über die Hausbank beantragt werden. (Auch das weicht gerade auf, da einige Landes-Förder-Institute bei der Absage einer Hausbank die Gelder direkt vergeben.)
Zuschüsse, öffentliche Beteiligungen und öffentliche Bürgschaften können ohne Banken gemacht werden.
Nachrangdarlehen und Eigenkapitalersatz werden mit Banken, aber ohne deren Haftung gemacht.
Ob und welche Förderarten für Ihren Kapitalbedarf genutzt werden können, ist die Sache einer kurzen Vorprüfung.