Mit der Prüfung war die Rechtsanwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier beauftragt worden. Die Anwälte hatten den Auftrag, die verfahrens- und materiell-rechtlichen Handlungsoptionen zu prüfen, insbesondere hinsichtlich
- der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung,
- der wasserrechtlichen Erlaubnis und
- der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Schutz).
Der Gutachten-Auftrag ist damit inhaltlich ähnlich dem Auftrag, den die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) an eine Kanzlei in Kiel zur externen juristischen Prüfung erteilt hat. Die BSU hatte am 30. April 2008 vier Kanzleien zur Abgabe eines Angebots für ein Rechtsgutachten angefragt, zu denen auch die nunmehr von Vattenfall beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier gehört.
Vattenfall Europe-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Cramer betrachtet die Ergebnisse des Rechtsgutachtens mit Blick auf das Genehmigungsverfahren positiv: "Das vorgelegte Gutachten bestätigt unsere Rechtsposition in vollem Umfang. Weder der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung noch der wasserrechtlichen Erlaubnis stehen grundlegende rechtliche Hindernisse entgegen. Weiterhin stellt das Gutachten fest, dass es für weitere Verzögerungen keine Rechtfertigung gibt und beide Bescheide umgehend erteilt werden müssen."
Vattenfall hat das Rechtsgutachten unter www.vattenfall.de/moorburg veröffentlicht.