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VDH: Positiver BMF-Bescheid für Honorarberater

50 %-Obergrenze für den Transaktionskostenanteil einer "all-in-fee" ist auch bei Beratungsverträgen anzuwenden

(lifePR) (Amberg, )
In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 01. April 2009 an die Bundesverbände der Banken und Sparkassen sowie den Bundesverband Investment und Asset Management e. V., wurde auch ein für die Honorarberatung wesentlicher Aspekt positiv beschieden.

Das Schreiben wurde in Reaktion auf eine Anfrage vom 04. Dezember 2008 hinsichtlich der Anwendungs- und Zweifelsfragen zur Einführung einer Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 verfasst.

Zu der Fragestellung "Behandlung des Transaktionskostenanteils der "all-in-fee" bei Beratungsverträgen" schrieb das Ministerium wie folgt:

"Mit BMF-Schreiben vom 15. August 2008 (IV C 1 - S 2000/07/0009) wird unter III.2 geregelt, dass bei Vermögensverwaltungsverträgen 50 % der "all-in-fee" als Obergrenze für den Ansatz des abzugsfähigen Transaktionskostenanteils anzuerkennen sind. Es ist nunmehr die Frage aufgetreten, ob diese Regelung auch für so genannte Beratungsverträge gilt, da diese nicht ausdrücklich erwähnt werden. Bei den im BMF-Schreiben geregelten Vermögensverwaltungsverträgen entscheidet das Kreditinstitut als Vermögensverwalter über die vorzunehmenden Wertpapiertransaktionen. Beratungsverträge unterscheiden sich hiervon lediglich dadurch, dass die von Seiten des Kreditinstituts empfohlenen Wertpapiertransaktionen jeweils unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kunden stehen. Wenn bei beiden Vertragsvarianten jedoch eine "all-in-fee" vereinbart wird, die auch die Transaktionskosten mit entgelten soll, besteht sachlich unseres* Erachtens keine Rechtfertigung, diese Verträge unterschiedlich zu behandeln. Wir bitten daher um Klarstellung, dass die erwähnte 50 %-Obergrenze für den Transaktionskostenanteil einer "all-in-fee" auch bei Beratungsverträgen anzuwenden ist."

Bundesministerium der Finanzen: Ich teile Ihre Auffassung.

Geschäftsführer Dieter Rauch begrüßt als Vertreter der dem Verbund Deutscher Honorarberater angeschlossenen Honorarberatungsunternehmen diese Klarstellung: "Ein weiterer Pluspunkt in der großen Summe der Argumente, die die Honorarberatung für immer breitere Beraterkreise zur einzig sinnvollen, weil absolut geradlinigen Art der Berufsausübung machen."

VDH GmbH Verbund Dt. Honorarberater

Die im Jahr 2000 gegründete VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ist führender Service? und Solutionsprovider für die Honorarberatung in Deutschland. Er hat in den letzten Jahren maßgeblich das Berufsbild des Honorarberaters geformt und weiter entwickelt. Zu seinen mehr als 320 angeschlossenen Partnerunternehmen zählen Privatbanken, Vermögensverwalter, Certified Financial Planner und freie Berater. Der VDH etablierte in den letzten Jahren neun Jahren durch den Aufbau der gesamten Infrastruktur die Honorarberatung in Deutschland. Hierzu zählen die gesamte MiFID? und VVG?konforme Beratungstechnologie, Abrechnungssysteme inkl. der automatisierten Erstattung von Kickbacks, Vertragsmuster und Honorarmodelle, sowie die gesamte Honorar?Produktwelt mit mehr als 250 Produktgebern. Derzeit betreuen die dem VDH angeschlossenen Beratungsunternehmen ca. 750 Mio. Euro Wertpapiervermögen, sowie mehr als 700 Mio.Euro Versicherungsbeitragssumme. Die Entwicklung des Berufsbildes "Honorar?Berater" zum Standesberuf gehört zu den erklärten Zielen des VDH. Der VDH wurde seitens des Bundesverbraucherschutzministeriums in die Entwicklung der gesetzgeberischen Vorhaben zur Umsetzung der echten Honorar?Beratung in Deutschland mit eingeschaltet.

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