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Bildung als Investition muss in die Verfassung

(lifePR) (Berlin, )
„Wir brauchen Investitionen in die Köpfe und nicht nur in Beton. Der Investitionsbegriff muss in Deutschland dringend zugunsten von Bildung neu bestimmt werden.“ Der Bundesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Ludwig Eckinger spricht sich deshalb für eine Grundgesetzänderung aus. „Wenn Bildung in Deutschland tatsächlich Priorität haben soll, muss sich das in einem veränderten Artikel 115 GG wiederfinden lassen“, unterstreicht Eckinger. „In krassem Widerspruch zu den immer wieder auf der politischen Bühne getätigten Aussagen über Bildung als Investition in die Zukunft gilt die Finanzierung im Bildungsbereich als Haushaltsbelastung“, so Eckinger weiter.

Der VBE-Bundesvorsitzende hat sich deshalb in Schreiben an die beiden Vorsitzenden der Kommission für die Föderalismusreform II, Günther Oettinger und Peter Struck, gewandt und gefordert, dass die Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine Neuordnung des Investitionsbegriffs einschließen müsse. Solange Ausgaben für Bildung und auch für Forschung vor allem als konsumtive Ausgaben gelten würden, so Eckinger, wirkten sich Haushaltzwänge in direktem Wege negativ auf den Bildungs- und Forschungsbereich aus.

Der Grundgesetz-Artikel 115 und die Haushaltsgesetzgebungen würden sich bislang an einem Investitionsbegriff orientieren, der in keiner Weise den Strukturwandel zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft widerspiegele, kritisiert Ludwig Eckinger. Investitionen würden in Deutschland vorrangig in Beton und neue Straßen fließen. „Dieses Begriffsverständnis von Investitionen“, mahnt Eckinger, „führte in der Vergangenheit dazu, dass der Ausbau von Ganztagsschulen auf Bauprojekte reduziert wurde und die pädagogische Qualität nicht ausreichend finanziert werden konnte.“ Aktuell drohe auch der Streit um mehr frühkindliche Bildungsangebote auf die Veranschlagung des Betonaufwands reduziert zu werden, warnt der VBE-Bundesvorsitzende.
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