Pfeiffer betonte, mit den erhöhten Pflegebeiträgen könnten die Leistungen für Demenz- und Alzheimer-Kranke aufgestockt werden. So soll der Betreuungsbetrag für Demente von bisher 460 Euro jährlich auf bis zu 2.400 Euro jährlich angehoben werden. Zudem werde der Kreis der Leistungsberechtigten erweitert, weil nun auch Menschen Pflegeleistungen beziehen könnten, die nach dem bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriff zwar noch keinen Pflegebedarf, wohl aber Betreuungsbedarf hätten. Dies trifft insbesondere auf psychisch oder geronto-psychiatrisch kranke Menschen zu. Damit reagiere die Koalition auf die Zunahme von Demenzkranken, deren Zahl von heute rund 1,2 Mio. weiter rapide ansteigen und sich bis zur Jahrhundertmitte voraussichtlich verdoppeln werde.
Auch die Absicht der Koalitionspartner, die ambulanten Sachleistungen und das Pflegegeld sowie die Leistungen für schwere Pflegefälle in Heimen zu erhöhen und in Drei-Jahres-Schritten zu dynamisieren, sei richtig. Seit dem Start der Pflegeversicherung im Jahre 1995 seien die Geld- und Sachleistungen nicht angepasst worden, während dies jedoch bei den Leistungsentgelten der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen über die Jahre hinweg geschah. Dies habe zu einer schleichenden Entwertung der Leistungen und damit auch dazu geführt, dass die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen immer mehr Geld zuzahlen mussten, um ihre Pflege zu finanzieren. "Ohne eine Dynamisierung der Leistungen würden zunehmend mehr Menschen in die Sozialhilfe abdriften – und das ist genau das, was mit der Pflegeversicherung vermieden werden sollte", erklärte Pfeiffer. Auch die Einführung einer Pflegezeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine notwendige Maßnahme, um das in der Pflege notwendige ehren-amtliche Engagement zu unterstützen und zu honorieren.
Pfeiffer begrüßte es, dass die Koalition grundsätzlich an der durch Um-lage von Arbeitgebern und Versicherten finanzierten Pflegeversiche-rung festgehalten habe. Allerdings seien weitere Reformen notwendig. Wegen der demographischen Entwicklung werde sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen von heute rd. 2 Mio. bis zum Jahre 2030 auf etwa 3,1 Mio. erhöhen. Zudem gebe es großes Einvernehmen, dass der bislang geltende somatisch geprägte Pflegebegriff überarbeitet werden müsse. Die Vorbereitungen hierzu ebenso wie zur Entwicklung eines neuen Begutachtungsinstrumentes seien bereits im Gange. "Dabei sollen verstärkt auch Aspekte wie soziale Teilhabe und Kommunikation berücksichtigt werden." Dies werde auch finanzielle Konsequenzen haben, wobei – so Pfeiffer – klar sein müsse, dass dies nicht nur Aufgabe der Pflegeversicherung sei. Notwendig sei eine Neubestimmung der Rolle der Kommunen, die eine Sicherstellungs- und Koordinierungsfunktion, aber auch finanzielle Verantwortung insbesondere für pflegeergänzende Leistungen übernehmen müssten. Dies sei notwendig, um stationäre Pflege nach Möglichkeit zu vermeiden und entlaste damit letztlich auch die Kommunen von ansonsten erforderlichen Sozialhilfeleistungen.
Nicht hinnehmbar sei, dass sich die privat Versicherten aus der Solidarität verabschieden könnten. Weil die PKV weniger pflegebedürftige Menschen versichert, könne sie erhebliche Über-schüsse erzielen und Finanzreserven aufbauen. Die Kapitalrücklagen summierten sich Ende 2006 auf rd. 16 Mrd. Euro. Im Vergleich dazu liegen die Reserven der sozialen Pflegeversicherung bei 3,5 Mrd. Euro. "Deshalb fordern wir entweder eine gemeinsame Finanzierung der Pflege durch alle gesetzlich und privat Versicherten oder zumindest die Einführung eines Finanzausgleichs zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung", so Pfeiffer. In der Pflegeversicherung gebe es eine grundsätzliche Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten mit dem gleichen Leistungsanspruch für alle Versicherten. Zudem sei ein umfassender Finanzausgleich innerhalb der sozialen Pflegeversicherung eingeführt worden. "Es gibt keinen triftigen Grund, weshalb die privat Versicherten an diesem Ausgleich nicht beteiligt werden", so Pfeiffer abschließend.