"Bauprodukte und Bauarten, die nicht geregelt sind und weder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder bauaufsichtliches Prüfzeugnis besitzen, aber von bauordnungsrechtlichem Interesse sind, erfordern eine Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) durch die obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder." Diese Zusammenhänge erklärte Dipl.-Ingenieur Hans H. Zimmermann in seinem Vortrag über "Die Bauregelliste und die Zustimmung im Einzelfall für Glas und andere Materialien". Nach einem Überblick über das öffentliche Bauordnungsrecht hieß es dann in seinem Fazit unter anderem: Eine erhebliche Vereinfachung der Zustimmung im Einzelfall erlauben beispielsweise die Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV).
"Die Vorträge und Diskussionen auf unseren Fachveranstaltungen haben unmittelbare Bedeutung für die Fenster- und Fassadenbauer", erklärte Ulrich Tschorn, der Geschäftsführer des VFF und der Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren. "Hier werden die Voraussetzungen für unternehmerische Entscheidungen und Neuinvestitionen getroffen. Unsere Mitglieder erwarten zu Recht, dass wir sie immer auf den neuesten Stand von Technik und Normung bringen." Eine CD mit den Vorträgen der Fachveranstaltung Metall und den weiteren Referaten auf dem Jahreskongress in Hamburg ist gegen eine Schutzgebühr von 10 Euro zzgl. MwSt. unter vff@window.de erhältlich.