Nach Angaben des Deutschen Bundestags leiden Schätzungen zufolge etwa 2,5 Millionen Menschen in Deutschland unter Long- oder Post-COVID. Die Erkrankung kann sich unabhängig von der Schwere des Verlaufs der Covid-Infektion entwickeln und gravierende Auswirkungen auf Alltag, Lebensqualität und Berufsleben der Betroffenen haben. Mehr als 200 Symptome sind mittlerweile anerkannt. Sie können jedes Organ, die Muskulatur, das Herz-Kreislauf- und das Nervensystem sowie die Psyche betreffen. Häufig treten Kurzatmigkeit, Gedächtnis- und Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, Muskelschwäche, depressive Verstimmungen sowie teils massive Einschränkungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auf. Besonders groß ist der Leidensdruck der Betroffenen, die von Myalgischer Enzephalomyelitis/Chronischem Fatigue-Syndrom (ME/CFS) betroffen sind.
Um die Krankheit zu verstehen, ist intensive Forschung nötig. Die Bundesregierung stellt hierzu für die Jahre 2024 bis 2028 Fördermittel in Höhe von bis zu 81 Millionen Euro zur Verfügung. Initiativen zur Verbesserung der Versorgung von an Long-/Post-COVID erkrankten Kindern und Jugendlichen sollen mit weiteren bis zu 52 Millionen Euro unterstützt werden.
Auch der Freistaat Bayern stellte seit 2021 rund zehn Millionen Euro bereit, um die Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom zu unterstützen. Mit den Erkenntnissen aus den Förderprojekten soll der Grundstein für eine flächendeckende Versorgung der Patientinnen und Patienten gelegt werden.
„Das Thema ist relatives Neuland und ein gesamtgesellschaftliches Problem, um das wir uns dringend mit gemeinschaftlichen Anstrengungen kümmern müssen. Hier ist viel im Werden“, erklärt Dr. Stenger. „Im Mai 2024 wurde die S1-Leitlinie Long/Post-COVID der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften aktualisiert. Zudem trat 2024 die Long-COVID-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID sowie Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, in Kraft. Leider ist in der Long-COVID-Richtline die Reha kein gleichberechtigter Teil der Versorgungskette, wie dies in der S1-Leitlinie, die von Fachexperten erarbeitet wurde, allerdings der Fall ist.“ Darüber hinaus decke die Long-COVID-Richtlinie nur den Versorgungsbereich der Krankenversicherung ab, nicht jedoch denjenigen der Rentenversicherung. In der S1-Leitlinie werde demgegenüber nicht zwischen Krankenversicherung und Rentenversicherung unterschieden.
„Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir für die Behandlung von Post-COVID neue Behandlungsstrategien benötigen“, so Dr. Stenger weiter. „Da es sich um eine Multisystemerkrankung handelt, die nicht einem einzelnen Fachgebiet zugeordnet werden kann, sind zusätzliche medizinische und koordinative Aufwände und eine multiprofessionelle Zusammenarbeit unerlässlich. Besonders für Patienten, die unter ME/CFS leiden, sind Reha-Konzepte essenziell, die die individuelle Belastungsintoleranz berücksichtigen. Die Strukturen befinden sich in einer Weiterentwicklung. Einige Reha-Einrichtungen aus unserem Mitgliederkreis bieten mittlerweile speziell auf Post-COVID spezialisierte Leistungen an. Die Refinanzierung ihres erheblichen Mehraufwandes muss zeitnah geregelt werden.