An dem Treffen mit der Bayerischen Gesundheitsministerin Judith Gerlach und dem Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung beim Bayerischen Gesundheitsministerium, Herwig Heide, waren die drei Vorstandsvorsitzenden des VPKA, Markus Stark, Stefan Scharl und Dr. Joachim Ramming, Vorstandsmitglied Ludwig Klitzsch sowie die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes, Dr. Ann-Kristin Stenger und Geschäftsführer Michael Strobach beteiligt.
Behebung von Konstruktionsfehlern in der aktuellen Krankenhausreform
Die Staatsministerin und die Vertreter des VPKA stimmten überein, dass eine Reform angesichts der katastrophalen Finanzlage der Krankenhäuser zwar dringend notwendig, aber in der vorliegenden Form schlicht nicht umsetzbar ist. Ein Beispiel dafür sind die sogenannten Leistungsgruppen, bei denen die länderspezifischen Besonderheiten abbildbar sein müssen. Sonst werden überzogene und praxisferne Anforderungen, etwa in der Neurologischen Früh-Rehabilitation, oder Konstruktionsfehler im System wie bei der Psychosomatik/Psychiatrie zu Marktaustritten bei bayerischen Fachkrankenhäusern führen. Der VPKA hat zu den Leistungsgruppen konkrete Vorschläge erarbeitet, die er dem Staatsministerium zur Verfügung stellte, um einen praxisorientieren Beitrag zur Beseitigung von Reformfehlern zu leisten.
Investitionsförderung in Bayern
Sehr erfreut zeigten sich die Verbandsvertreter über die deutliche Anhebung der bayerischen Investitionsfördermittel. Wünschenswert wäre es, wenn ein Teil der Mittelerhöhung in den Topf der pauschalen Fördermittel fließen würde. So würde jedes einzelne Haus von der Erhöhung der Investitionsmittel partizipieren.
Versorgungsauftrag, Trägerpluralität und Wettbewerbsverzerrung
Kritik äußerten die VPKA-Vertreter an dem Ungleichgewicht bei der Finanzierung von Akutkrankenhäusern. Während defizitäre kommunal getragene Einrichtungen von den Kommunen mitunter massiv finanziell gestützt werden, gehen private und freigemeinnützige Krankenhäuser leer aus. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen private Träger bei der Übernahme kommunaler Einrichtungen deren - qua Landkreisordnung festgeschriebenen - Versorgungsauftrag übernommen haben. Aus Sicht des VPKA stellt diese einseitige Unterstützung kommunal getragener Kliniken eine Wettbewerbsverzerrung dar und widerspricht dem Grundsatz der Trägerpluralität, sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Auf verschiedene Gutachten, die diese Ansicht rechtlich untermauern wurde das StMGPP hingewiesen.
Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
Auf der Agenda stand auch das Thema Qualitätssicherung im Kontext der politisch geforderten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere in der Fläche. Wie die VPKA-Vertreter der Ministerin gegenüber betonten, sind gerade private Träger bereit und in der Lage, hier neue Angebote zu entwickeln bzw. haben dies auch in der Vergangenheit versucht. Jedoch stellen die unterschiedlichen QS-Vorgaben oft ein Hemmnis dar. Der VPKA plädiert dafür, diese bei den anstehenden gesetzlichen Veränderungen mitzubedenken. Überdies führt, vor allem im Reha-Bereich, die Vielzahl der Mitspracheberechtigten zu Hindernissen für die Berufsausübung. Hier ging die Bitte an das Ministerium, unterstützend tätig zu werden, um die bestehenden Vorschriften anzupassen.