Bereits kleine Nachlässigkeiten können ein Zeichen für Sicherheitsmängel sein
Offensichtliche Mängel an den Geräten sind beispielsweise freiliegende oder sogar hervorstehende Metallverbindungen und scharfe Kanten. Wenn erkennbar ist, dass an diesen Stellen Überpolsterungen defekt sind oder, wie etwa bei Trampolinen, ausgeleierte oder löchrige Sprungtücher verwendet werden, sollten Bedenken geäußert werden. Abgenutzte Fang- bzw. Fallschutznetze sind ein Indiz für eine nachlässige Wartung der Geräte. „Wer gefährliche Mängel entdeckt, sollte umgehend das Personal des Indoor-Spielplatzes darauf hinweisen“, sagt Siegl. „Es ist ratsam, einen Hallenspielplatz mit gravierenden Mängeln nicht weiter zu nutzen.“ Allerdings seien Nachlässigkeiten häufig schwer zu erkennen. „Eltern oder andere Begleitpersonen dürfen die Spielflächen häufig wegen der geltenden Alters-, Größen- oder Gewichtsbeschränkungen nicht betreten. Zudem sind einige Bereiche, wie Krabbeltunnel, schlecht ausgeleuchtet“, erläutert Siegl. „Bewegliche Teile an Spielgeräten benötigen immer einen Schutz vor Einklemmen.“ Ebenso wichtig ist, dass Rettungswege nicht verstellt sind. Vorgeschrieben ist zudem ein Sanitätsraum und es müssen Ersthelfer vor Ort sein.
DIN-Norm für die Sicherheit von Indoor-Spielplätze
Sicherheitsbestimmungen für Indoor-Spielplätze finden sich in der DIN-Norm 1176. Sie regelt beispielsweise, wie Geräte aufzustellen sind, damit Kindern keine Gefahr durch Unfälle droht. Die Vorgaben betreffen unter anderem Konstruktion und Standsicherheit der Anlagen, Absturzsicherungen und Haltegriffe oder auch Einhaltung der zulässigen freien Fallhöhe und Fallräume. „Das Problem ist: Verpflichtend ist nur die Erstabnahme nach Montage und Aufbau eines neuen Indoor-Spielplatzes durch anerkannte unabhängige Sachverständige. Im laufenden Betrieb gibt es, anders als bei öffentlichen Spielplätzen, keine vorgeschriebenen Prüfungen mehr“, sagt Siegl. Für die Anlagen gelte jedoch die Betreiberhaftung. „Falls es zu einem Unfall kommt, muss der Betreiber nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist und den Besucher:innen eine sichere Anlage zur Verfügung gestellt hat.“
TÜV-Zertifikate schaffen Vertrauen
Der Verband der Hallen- und Indoor-Spielplätze (VDH) hat einen Ehrenkodex für seine Mitglieder verabschiedet, der höhere Anforderungen an die Sicherheit vorsieht. So sieht der Kodex unter anderem eine jährliche Prüfung durch einen vom VDH anerkannten Sachverständigen vor. Hinzu kommt die Verpflichtung, nur Geräte und Ausstattung mit CE-Kennzeichnungen der Hersteller zu kaufen. Allerdings sei nur etwa ein Drittel der Betreiber von Indoor-Spielplätzen Mitglied des VDH. Tragen die Geräte zusätzlich das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ oder ein TÜV-Prüfzeichen, erfüllen sie weitere Sicherheitsanforderungen. „Bei der jährlichen Prüfung kontrollieren die unabhängigen Sachverständigen die technische Sicherheit und machen sich ein Bild vom Gesamteindruck der Freizeithalle“, sagt Siegl. „Das Zertifikat soll Vertrauen schaffen und hängt in der Regel gut sichtbar im Eingangsbereich aus.“ Auch auf den Internetseiten der Betreiber finden sich die Zertifikate häufig. „So können sich Eltern schon vor dem Besuch ein Bild machen“, sagt Siegl. „Optimal ist es, wenn in den Betrieben Beschäftigte eine Weiterbildung zu Sachkundigen absolvieren.“ Dies sei beispielsweise an den TÜV-Akademien möglich. „Die Kosten dafür sind überschaubar und der Nutzen für die Sicherheit von Indoor-Spielplätzen ist hoch.“ Eltern und Kinder könnten sich dann sicher und nach Herzenslust austoben.