Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) begrüßt die Forderungen des Sachverständigenrates. „Qualifizierten Pflegekräften muss mehr Selbständigkeit und Verantwortung im Gesundheitssystem zugesprochen werden“, betont Stephan Baumann, Bundesvorsitzender des VDAB. Vorhandene Kompetenzen und Erfahrungen der Fachkräfte sollten genutzt werden. „Seit langem sprechen wir uns dafür aus, dass Pflegefachkräfte befähigt werden müssen, etwa im Bereich der pflegerischen Prophylaxen eigenständig den Bedarf des Hilfebedürftigen zu erheben und entsprechend Verordnungen ausstellen zu dürfen“, so Baumann. So könne etwa eine Pflegekraft, die den Bedürftigen vor Ort betreut, den Bedarf an Hilfsmitteln im Einzelfall besser beurteilen als ein Arzt. Baumann: „Pflegekräfte sind durchaus in der Lage, Wund- und Dekubitusversorgungen oder die Notwendigkeit krankengymnastischer Leistungen zu bewerten.“
„Patienten und Pflegebedürftige haben ein Recht auf eine qualifizierte ambulante Betreuung“, so Baumann weiter. Durch neue Zuständigkeitsverteilungen könne die Koordination in der Gesundheitsversorgung verbessert und eine gezielte Versorgung Bedürftiger erreicht werden. Die Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Pflegepersonal im Bereich der Verordnung würde Versorgungsengpässe und überflüssige Kosten vermeiden, Hausärzte entlasten und eine optimierte wohnortnahe Patientenversorgung sicherstellen.