Beispielhaft weist der VDM auf die Verunsicherung vieler metallverarbeitenden Unternehmen in Europa hin. Diese Firmen haben bisher metallische Rohstoffe als Produkt Presseinformation eingekauft und in der Produktion eingesetzt. Das viele dieser Rohstoffe (z.B. Granulate oder gepresste Folien) rechtlich als Abfall zur Verwertung eingestuft werden ist dabei kaum vermittelbar. „Diese Unternehmen werden nun mit einen Abfallverwertungsvertrag oder dem Anhang VII der VVA konfrontiert und müssen bestätigen, dass sie Abfall verwerten“, betont Schmitz. Die Folge: Viele Werke verweigern ihre Unterschrift – der Handel mit diesen wertvollen Rohstoffen kommt zum erliegen.
Zwar werden vermutlich im Rahmen der Novellierung einige Sekundärrohstoffe aus dem Abfallregime entlassen, das aber kann noch einige Jahre dauern. Der VDM rät den betroffenen Verarbeitern bis dahin die geforderten abfallrechtlichen Dokumente zu unterzeichen. „Das Bundesumweltministerium hat uns versichert, dass durch die Unterzeichnung keine negativen Auswirkungen auf die Genehmigungslage der Werke zu befürchten sind“.
Kritisiert wird auch der fehlende Vertrauensschutz bei Handelsgeschäften. „Wenn der Händler im Versandformular seinen Lieferanten angeben muss und diese Information dann zum Verwerter gelangt wird dieser – so die Befürchtung des VDM – das nächste Geschäft unter Umgehung des Handels machen – bestehende Strukturen werden so systematisch zerstört. Der Vorschlag einiger EG-Staaten, vertraglich eine Kundenschutzklausel zu vereinbaren, ist blauäugig“.