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Neue Verbringungsverordnung führt zu großer Rechtsunsicherheit in Europa

(lifePR) (Berlin, )
Die seit dem 12. Juli 2007 anzuwendende neue EG-Abfallverbringungsverordnung schafft auch im Bereich des NE-Metallhandels zunehmend Probleme. Der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) kritisierte heute in Berlin die an vielen Stellen handwerklich schlecht gemachte EU-Rechtsvorschrift und forderte bis zur Klärung wichtiger Detailfragen die Aussetzung von Kontrollen und Bußgeldverfahren. „Da selbst Behörden nicht alle Fragen rechtlich verbindlich beantworten können ist es rechtsstaatlich nicht vertretbar Unternehmen in eine Bußgeldfalle laufen zu lassen“, betonte VDMGeschäftsführer Ralf Schmitz. Selten habe eine EU-Verordnung weltweit so viel Verwirrung gestiftet wie die VVA. „Die mit 27 Mitgliedsstaaten sehr groß gewordene Europäische Union ist kaum noch in der Lage vernünftige Vorschriften zu erlassen, zu groß ist der Zwang auf die Wünsche der Nationalstaaten einzugehen und Kompromisse zu schließen. Ein ausdrückliches Lob gebührt in diesem Zusammenhand dem deutschen Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt, beide versuchen seit Wochen mit Rat und Tat der betroffenen Wirtschaft zu helfen“, betonte Schmitz.

Beispielhaft weist der VDM auf die Verunsicherung vieler metallverarbeitenden Unternehmen in Europa hin. Diese Firmen haben bisher metallische Rohstoffe als Produkt Presseinformation eingekauft und in der Produktion eingesetzt. Das viele dieser Rohstoffe (z.B. Granulate oder gepresste Folien) rechtlich als Abfall zur Verwertung eingestuft werden ist dabei kaum vermittelbar. „Diese Unternehmen werden nun mit einen Abfallverwertungsvertrag oder dem Anhang VII der VVA konfrontiert und müssen bestätigen, dass sie Abfall verwerten“, betont Schmitz. Die Folge: Viele Werke verweigern ihre Unterschrift – der Handel mit diesen wertvollen Rohstoffen kommt zum erliegen.

Zwar werden vermutlich im Rahmen der Novellierung einige Sekundärrohstoffe aus dem Abfallregime entlassen, das aber kann noch einige Jahre dauern. Der VDM rät den betroffenen Verarbeitern bis dahin die geforderten abfallrechtlichen Dokumente zu unterzeichen. „Das Bundesumweltministerium hat uns versichert, dass durch die Unterzeichnung keine negativen Auswirkungen auf die Genehmigungslage der Werke zu befürchten sind“.

Kritisiert wird auch der fehlende Vertrauensschutz bei Handelsgeschäften. „Wenn der Händler im Versandformular seinen Lieferanten angeben muss und diese Information dann zum Verwerter gelangt wird dieser – so die Befürchtung des VDM – das nächste Geschäft unter Umgehung des Handels machen – bestehende Strukturen werden so systematisch zerstört. Der Vorschlag einiger EG-Staaten, vertraglich eine Kundenschutzklausel zu vereinbaren, ist blauäugig“.
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