„In den kommenden Tagen geht es um die Vorbereitung und Umsetzung der notwendigen Hygienemaßnahmen an den Musikschulen. Eine Aufgabe, die die öffentlichen Musikschulen kompetent und mit hohem Engagement umsetzen werden“, so der Bundesvorsitzende des VdM, Ulrich Rademacher. „Der VdM und die Landesverbände der Musikschulen haben sich mit großem Einsatz dafür stark gemacht, dass der Musikunterricht in den Musikschulen vor Ort für viele Kinder und Jugendliche wieder möglich wird. So können weitere Brüche in der Ausbildung verhindert werden. Wir freuen uns sehr, dass Landesregierungen hier ihr Augenmerk auch auf die wichtigen Bildungsinstitutionen Musikschulen gerichtet haben und Unterricht – unter den erforderlichen Hygienemaßnahmen – wieder teilweise ermöglichen. Ein großer Dank geht dabei auch an die Kommunalen Spitzenverbände, die im guten Austausch mit dem VdM sehr dazu beitragen, dass das musikalische Bildungsangebot der Musikschulen nun wieder schrittweise möglich wird.“, so Rademacher.
In seinem Schreiben an die Bundesregierung und die Landesregierungen hat sich der VdM gemeinsam mit den Landesverbänden der Musikschulen für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts zum 4. Mai 2020 eingesetzt. Hierzu hat der VdM für die öffentlichen Musikschulen in Deutschland und deren zumeist kommunale Träger Konzepte zur Wiederinbetriebnahme an Musikschulen entwickelt, worin in einem 3-Punkte-Plan Möglichkeiten und detaillierten Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung der Musikschulen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Nachverfolgung von Infektionsketten ausgeführt werden.
Erste teilweise Musikschulöffnungen wurden von Landesregierungen nach aktuellem Stand ab dieser Woche bisher für Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen mitgeteilt.
Weitere Informationen unter www.musikschulen.de.