In einem Schreiben an die Bundesregierung und die Landesregierungen hat sich der Verband deutscher Musikschulen (VdM) gegen die Ungleichbehandlung von öffentlichen Musikschulen gegenüber freiberuflich tätigen Musikerziehern gerichtet, denen es nach den entsprechenden Corona-Schutz-Verordnungen der Länder seit 20. April erlaubt ist, Einzelunterricht zu erteilen.
„Die öffentlichen Musikschulen können eher als Private gewährleisten, dass in klar definierten Angebotsformen wie dem Einzelunterricht oder dem Unterricht mit zwei Schülern die Schutzvorschriften und Hygieneauflagen durch infrastrukturelle und organisatorische Maßnahmen sowie durch Dienstanweisungen und Dienstaufsicht eingehalten werden“, so die Bundesvorsitzenden des VdM Ulrich Rademacher und Friedrich-Koh Dolge in ihrem Schreiben. Auch die räumlichen Voraussetzungen seien in öffentlichen Musikschulen hierfür bei weitem bessergegeben.
„Die Kontinuität des Musikschulunterrichts ist für Kinder und Jugendliche von großer stabilisierender Bedeutung – eine weitere Aussetzung der Unterrichtsmöglichkeit in Formen von Einzel- oder Partnerunterricht kann vielfach zu Brüchen in der Ausbildung führen, die nur sehr schwer zu kompensieren sind“, betonen die VdM-Bundesvorsitzenden. Ein weiteres generelles Unterrichtsverbot führe auch zur erheblichen Funktionsbeeinträchtigung an den Musikschulen und zu strukturellen Schäden der Einrichtungen. Wichtig sei es daher, zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens mit Wirkung zum 4. Mai 2020, einen ersten Schritt hin zur Wiederbelebung des öffentlichen Musikschulangebotes zu wagen und die genannten begrenzten Unterrichtsangebote zuzulassen.
Für seine Mitgliedschulen und deren zumeist kommunale Träger hat der VdM Konzepte zur Wiederinbetriebnahme an Musikschulen entwickelt. Darin führt er in einem 3-Punkte-Plan die Möglichkeiten und detaillierten Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung der Musikschulen unter Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Nachverfolgung von Infektionsketten aus. Auch für die angemessene Fortführung von Kooperationsangeboten zwischen Musikschule und allgemeinbildender Schule werden darin zur Corona-Schutz-Verordnung konforme Angebotsformen im Gruppenunterricht parallel zur Öffnung von Schulen beschrieben.
Für einen solchermaßen sicheren Unterricht können die Kommunen als Träger oder Gewährsträger der Musikschulen die notwendigen Voraussetzungen schaffen und den Personaleinsatz entsprechend steuern.
"Mehr als eine Million Kinder und Jugendliche warten auf geistige und emotionale Nahrung!", erklärte der VdM-Bundesvorsitzende Ulrich Rademacher.