Nach dem Pauschalvertrag ist die urheberrechtliche Vergütung der zu berechnenden Vokal- und Instrumentalschülerzahl deutlich geringer als nach der bisherigen Regelung. Danach sinkt die Vergütung je relevantem Musikschüler von 11,64 € auf 6,37 € (jeweils brutto). Trotz der nunmehr jahres- und nicht mehr stichtagsbezogenen Schülerzählung führt dies zu einer deutlichen Kostenreduzierung. Zudem entfällt seitens der Musikschulen die Dokumentationspflicht gegenüber der GEMA, da die Schülerzahl dann direkt aus dem VdM-Berichtsbogen durch den VdM an die GEMA übermittelt wird.
Zusätzlich haben GEMA, VG Musikedition und VdM nun auch eine Anlage zum Pauschalvertrag unterzeichnet, in der der Umfang der Rechteeinräumung der Werke, die vervielfältigt werden dürfen, näher konkretisiert wird. Die Kopierlizenz umfasst danach kleinere Werke wie Lieder, Pop-Songs oder vergleichbare abgeschlossene Werke aus anderen Stilbereichen mit einer Spieldauer von max. etwa 5 Minuten sowie 20 Prozent von Werken größeren Umfangs wie einzelne, musikalisch abgrenzbare Abschnitte bei mehrsätzigen Werken. Hierbei handelt es sich um Richtwerte in Bezug auf die Spieldauer für die Musikschulpraxis. Anders ist dies bei Ausgaben größeren Umfangs, bei denen bis zu 20 Prozent der Ausgabe als exakte Grenze vervielfältigt werden dürfen.
Bei dem Pauschalvertrag tritt der VdM dabei anstelle der GEMA in das Vertrags- und Inkassoverfahren mit der einzelnen teilnehmenden Musikschule ein.
Der Bundesvorsitzende des VdM, Ulrich Rademacher, erklärte dazu: „Wir freuen uns sehr, dass der Auftrag der Mitgliederversammlung des VdM erfolgreich verhandelt werden konnte und im neuen Pauschalvertrag deutlich günstigere Vergütungssätze durch erheblich höhere Rabattspannen erzielt werden konnten. Zudem wird ein hoher Verwaltungsaufwand für die Musikschulen durch Entfallen der Titeldokumentationen vermieden.“
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition betonte: „Mit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags haben wir einen guten Kompromiss finden können, der sowohl die Interessen der Rechteninhaber berücksichtigt als auch den Wünschen und Erfordernissen der Musikschulen gerecht wird. Mit der neuen, verwaltungsvereinfachenden vertraglichen Vereinbarung erhalten die teilnehmenden Musikschulen Rechtssicherheit für eine attraktive und flexible Unterrichtsgestaltung und die Rechteinhaber (Autoren und Verlage) gleichzeitig eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.“
Voraussetzung für das Zustandekommen des Pauschalvertrages ist eine Mindestabdeckung mit rund 60 Prozent der Vokal- und Instrumentalschüler von Mitgliedschulen im VdM, die an der Pauschalregelung teilnehmen (derzeit rund 470.000 Schüler). Alle Mitgliedsschulen im VdM haben hierzu vom VdM einen Vertrag erhalten, der bei Teilnahme bis 6. November 2017 zurückzusenden ist. Die Musikschulen, die nicht an der Pauschale teilnehmen, können auch zukünftig die notwendigen Rechte der Werke, die vervielfältigt werden, bei der GEMA erwerben.