Der letzte bayerische Berufswettbewerb fand im September 2020 bereits auf dem Gelände der Ingolstädter Landesgartenschau statt. Auch für dieses Jahr hat sich der VGL Bayern entschieden, den Bayern Cup an gleicher Stelle auszutragen. „Für Ingolstadt sprechen eindeutig logistische und organisatorische Gründe. Wichtig bei der Entscheidungsfindung war auch, dass wir auf den letztjährigen Erfahrungen aufbauen können. Bezüglich der Corona-Eindämmung sind wir optimistisch, dass sich die positiven Prognosen über den weiteren Verlauf erfüllen. Damit sollte der Durchführung auf dem Freigelände dann nichts im Wege stehen“, erläutert Laura Gaworek, VGL Bayern-Referentin für Nachwuchswerbung und Organisatorin des 14. Bayern Cups.
Erstmals in der Historie der bayerischen Berufswettbewerbe gehen am 25. und 26. März 2021 neun Teams von Ausbildungsbetrieben aus allen sieben Regierungsbezirken des Freistaats an den Start:
- Mittelfranken: Elisabeth Plato und Theresa Reif, Gustav Biedenbacher Garten- und Landschaftsbau GmbH, Kammerstein
- Oberfranken: Moses Martin und Max Pohl, John GmbH Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, Hallstadt
- Unterfranken: Niklas Kleinschroth und Simon Kolb, Häußlein GmbH, Ochsenfurt/Hopferstadt
- Oberbayern: Dominik Misiak und Johannes Geßendorfer, Garten & Landschaftsbau Ulrich Haake, Germering, Lukas Hartmann und Robin Löffler, May Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Feldkirchen, Daniel Premm und Korbinian Schultes, Schleitzer baut Gärten creativ & innovativ GmbH, München
- Schwaben: Valentin Rett und Vincent Berger, Josef Saule GmbH Landschafts- und Sportplatzbau, Augsburg
- Niederbayern: Florian Spitzenberger und Leon Schmid, Reischl Gartengestaltung, Sonnen
- Niederbayern/Oberpfalz: Dominik Zankl, Garten- und Landschaftsbau Leibl GmbH, Straubing, und Michael Thür, Böllert GmbH Garten + Landschaftsbau, Zeitlarn
Nach Ablauf der Anmeldefrist, am 30. November 2020, erfolgte die Vergabe der neun Startplätze für die zum Berufswettbewerb angemeldeten jungen Frauen und Männer. Zur Teilnahme berechtigt waren alle angehenden bayerischen Landschaftsgärtner*innen ab dem zweiten Ausbildungsjahr, die ihre Ausbildung in einem AuGaLa-umlagepflichtigen Betrieb absolvieren. Bei einer verkürzten zweijährigen Ausbildung, zählte nur das zweite Jahr der Ausbildung. Eine Altersbeschränkung lag nicht vor. Da die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Zweierteams gegeneinander antreten werden, waren nur vollständige Teams zugelassen. Pro Ausbildungsbetrieb durfte nur ein Team gemeldet werden.