Mit Blick auf die laufenden Beratungen der Länder zum 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag warnte Hillmoth jedoch davor, die Bereitschaft der Radiosender zu Investitionen und Engagement nicht durch eine völlig ungerechte und für die Privaten nachteilige Regulierung zu gefährden. Sollte sich an dem jetzigen Entwurf nichts Wesentliches ändern, seien die privaten Hörfunkunternehmen sowohl gegenüber den gebührenfinanzierten ARD- und DLF-Programmen als auch den Plattformbetreibern in einer deutlich benachteiligten Ausgangsposition. Rechts- und Planungsunsicherheit seien keine akzeptablen Voraussetzungen für Investitionsfreude.
In den technischen Fragen sei demgegenüber weitestgehend Einigkeit erzielt worden. Die drei Start-Sendernetze sollen einmal bundesweit, einmal nach Landesgrenzen und einmal nach Landesgrenzen mit der Option der Regionalisierung ausgebaut werden. Weitere Festlegungen für die später hinzukommenden Frequenzen lehnte der VPRT jedoch ab. Dies solle marktorientiert nach Bedarf erfolgen. Alle Marktpartner seien sich einig, dass das neue DigitalRadio im modernsten verfügbaren Standard (MPEG 4) starten soll. Kritik übte der VPRT jedoch an zu langwierigen Übergangsszenarien des heutigen "Alt-DAB" hin zu DMB-Radio. Dies sei insbesondere mit Blick auf die Verunsicherung der Verbraucher sehr kritisch zu bewerten.