Die Mosellandwerkstätten, eine Werkstätte für behinderte Menschen, der Seniorenstift St. Katharina sowie die Behinderteneinrichtung Kloster Ebernach, die mit ihren ambulanten Diensten ebenfalls in Treis-Karden vertreten ist, halten entsprechende Stellen für BFD-Interessenten vor.
Das neue soziale Angebot möchte das in Länderhoheit fallende Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr ergänzen. FsJ und FöJ bleiben also weiter bestehen. Bewerber müssen sich nicht bei einer übergeordneten Stelle melden, sondern können sich direkt an die entsprechenden Unternehmen wenden.
Es kommt ein Rechtsverhältnis mit dem Bund zustande. Dieses setzt einen entsprechenden gemeinsamen Vorschlag von Freiwilligem / Freiwilliger und Einsatzstelle voraus. Es findet eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen statt. Diese soll soziale, ökologische kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl fördern. Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet. Die Ge-samtdauer der Seminare beträgt bezogen auf eine zwölfmonatige Teilnahme am freiwilligen Dienst mindestens 25 Tage; davon entfallen fünf Tage auf ein Seminar zur politischen Bildung. Das Seminar wird in den 17 staatlichen Zivildienstschulen durchgeführt - auf Wunsch der Träger zusammen mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern des FSJ/FÖJ.
Für den BFD gibt es ein monatliches Taschengeld in Höhe von bis zu 330 Euro. Die Freiwilligen sind sozialversichert. Außerdem werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung von den Anbietern übernommen. Die Förderpauschale des Bundes für die bisherigen und fortbestehen-den Jugendfreiwilligendienste FsJ und FöJ werden auf monatlich 200 Euro angehoben. Zudem werden bis zu 3.000 Plätze im Internationalen Jugendfreiwilligendienst mit je 350 € / Monat ge-fördert. Für so genannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung um 50 € monatlich im Bun-desfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten. Damit ist eine gleichgewichtige Förde-rung von Bundesfreiwilligendienst, in dem im Regelfall kein Kindergeldanspruch besteht, und bestehenden Jugendfreiwilligendiensten FsJ und FöJ sicher gestellt.
Die Einsatzstellen zahlen für den Bund die den Freiwilligen zustehenden Taschengelder, Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Das Taschengeld und die übrigen Leistungen werden zwischen den Freiwilligen und ihrer Einsatzstelle vereinbart. Bei jüngeren Freiwilligen kann ein während des Freiwilligendienstes möglicherweise entfallender Kindergeld-anspruch der Eltern durch ein erhöhtes Taschengeld ausgeglichen werden.
Insgesamt will der Bund die Freiwilligendienste künftig mit 350 Millionen Euro pro Jahr fördern, davon 50 Millionen Euro aus der bisherigen Förderung der Jugendfreiwilligendienste und 300 Millionen Euro aus den bisher für den Zivildienst zur Verfügung gestellten Mitteln.
"Ich wünsche unseren Unternehmen aus dem sozialen Bereich, dass sie über den neu geschaf-fenen Bundesfreiwilligendienst neue Mitarbeiter und Helfer finden, die ihre so wichtige Arbeit unterstützen. Denn der Einsatz für die Schwächeren in unserer Gesellschaft hat in der Verbandsgemeinde Treis-Karden eine wertvolle Tradition, die es fortzuschreiben gilt", unterstreicht Bürgermeister Manfred Führ.
Bewerber können sich wie folgt bei den Unternehmen melden:
- Kloster Ebernach, Herr Eric Fier, Telefon: 026716008-0, E-Mail: info@kloster-ebernach.de
- Mosellandwerkstätten, Herr Dieter Jobelius: Telefon: 02672/9310, E-Mail: zentra-le@mosellandwerkstaetten.de
- Seniorenstift St. Katharina, Herr Joachim Siebenborn: Telefon: 02672 / 914-0, E-Mail: kontakt@seniorenstift-st-katharina.de