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Auch wenn der Arzt nicht bereit dazu ist:Patienten haben Anspruch auf Akteneinsicht

(lifePR) (Stuttgart, )
Patienten, die Einsicht in ihre Krankenunterlagen haben wollen, haben ein Recht darauf, die Unterlagen in Kopie ausgehändigt zu bekommen. Nicht alle Ärzte oder Krankenhäuser erkennen diesen Anspruch an.

Ärzte sind verpflichtet, für jeden Patienten eine Krankenakte zu führen. Diese Akte muss 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Für Patienten macht es deshalb Sinn, diese Krankenunterlagen in Kopie in regelmäßigen Abständen anzufordern, um über diesen Zeitraum hinaus eine Dokumentation des Krankheitsgeschehens zu haben. Immer wieder wird der Patientenberatung der Verbraucherzentrale berichtet, dass Ärzte und Krankenhäuser nicht bereit sind, diese Unterlagen bereit zu stellen. Röntgenbilder werden nicht ausgeliehen, Einsicht in Patientenunterlagen verweigert. Begründungen sind häufig der hohe Zeitaufwand zum 'Heraussuchen' der Unterlagen oder auch die Behauptung, dass es ein solches Recht gar nicht gäbe. Wenn sogar ein Verdacht auf Behandlungsfehler besteht, sind diese Aufzeichnungen die Basis für eine Beurteilung des Falls.

Patienten sollen hartnäckig auf Herausgabe der Patientenunterlagen bestehen, wenn diese verweigert wird. Notfalls hilft eine schriftliche Terminsetzung; in einzelnen Fällen war es aber auch notwendig, dazu einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Die Patientenberatungsstelle in der Karlsruher Kaiserstraße 167 berät kostenlos Montag und Donnerstag von 14 bis18, Dienstag und Mittwoch von 10 bis14 Uhr persönlich. Telefonisch ist sie montags und donnerstags von 16 bis 18 Uhr sowie dienstags und mittwochs von 10 bis14 Uhr unter der 0721-9845121 zu erreichen.
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