Am 1. Mai 2008 tritt das Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit das Recht und die Möglichkeit, sich bei Behörden über gesundheitsgefährdenden Lebensmittel und Spielwaren zu informieren und vor allem die Namen der Anbieter dieser Produkte zu erfahren. Das Gesetz soll den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit geben, mehr über Lebensmittel, Spielwaren und andere Bedarfsgegenstände zu erfahren, ohne dass sie unmittelbar von einem Skandal betroffen sein müssen. Sie müssen lediglich einen Antrag bei den zuständigen Behörden stellen. "Wir werden die Umsetzung des Gesetzes aufmerksam beobachten," so Dr. Eckhard Benner, verbraucherpolitischer Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "dazu benötigen wir Erfahrungsberichte von Verbrauchern, die eine Anfrage bei den zuständigen Behörden gestellt haben - insbesondere dann, wenn sie Probleme bei der Auskunftserteilung hatten." Tipps zum Abfassen einer Anfrage und eine Liste der zuständigen Behörden gibt's unter www.vz-bw.de/VIG .
Unklar ist derzeit noch, wie hoch genau die Gebühren für die Auskunftserteilung sein werden. "Wir gehen jedoch davon aus, dass die Gebühren nicht so hoch angesetzt werden, dass sie die Anfragen verhindern", erwartet Eckhard Benner. Einen Mangel hat das Gesetz jedoch, die Verbraucher müssen den Umweg über die Behörden nehmen, "Unternehmen sind immer noch nicht auskunftspflichtig", so Eckhard Benner. Zwar sind derzeit die örtlichen Behörden in neun kreisfreien Städten noch nicht auskunftspflichtig, da das dazu notwendige Landesgesetz gerade erst in der ersten von drei Landtagsberatungen war. Verbraucher können aber schon jetzt ihre Anfragen stellen.