Die Gründung der Göttinger Gruppe reicht zurück bis in die frühen achtziger Jahre des vorigen Jahrhundert. Zuerst wurden durch die Initiatoren Ratensparpläne im Rahmen der Vermögensbildung angeboten. Anleger konnten sich als stille Gesellschafter am Unternehmen beteiligen. Im Laufe der Entwicklung der Gesellschaft wurden die Angebote modifiziert und über den Pensions-Sparplan, den Persönlichen-Sachwertplan bis zur SECURENTE weiterentwickelt. An der Grundstruktur des Angebotes hatte sich aber nichts geändert, denn es handelte sich immer wieder um eine risikobehaftete unternehmerische Beteiligung, nie um eine sichere Geldanlage, wie durch die Namensgebung suggeriert.
Die Verbraucherzentrale Berlin hatte schon sehr frühzeitig vor den Angeboten des Unternehmens gewarnt. In einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zum BGH hatte das Unternehmen versucht, der Verbraucherzentrale diesbezüglich den Mund zu verbieten.
Gerade an Hand der Historie dieses Unternehmens müssen sich Politik und insbesondere auch die Justiz fragen lassen, wieso es den Initiatoren über so lange Zeit gelingen konnte, nahezu ungestört Millionenbeträge einzusammeln, die für die Opfer der Pleite eigentlich die Altersvorsorge bilden sollten. Diese Frage ist besonders der Staatsanwaltschaft Braunschweig zu stellen, die entsprechende Ermittlungsverfahren einstellte.
Im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren der Göttinger Gruppe warnt die Verbraucherzentrale Berlin ganz eindringlich vor selbst ernannten Interessengemeinschaften, die jetzt sicherlich mit Serienbriefen den Anlegern versprechen, dass gegen Zahlung eines geringen Beitrages doch die Möglichkeit bestehen würde, Gelder sicherzustellen. Hinter diesen Interessengemeinschaften stehen nicht selten Anwälte, denen es lediglich darum geht, Mandanten zu gewinnen. Es besteht die Gefahr, dass hier noch einmal „gutes Geld schlechtem Geld hinterher geworfen wird.“
Im übrigen bedarf es auch jetzt für die Betroffenen noch keines Anwaltes. Im Moment wird durch das Gericht erst einmal geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet und ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Dieser prüft dann die Vermögenssituation und setzt sich mit den betroffenen Anlegern in Verbindung.
Die Spar- und Anlageberatung der Verbraucherzentrale bietet persönliche Beratungen an (Terminvereinbarung unter 214 85 260 Preis: 40 Euro). Telefonische Anlageberatung unter Tel. 0900-1-8877-102 (1,86 EUR/Min.): Dienstag und Donnerstag von 14-17Uhr.