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Kfz-Versicherungswechsel - Stichtag 30.11.2007

(lifePR) (Berlin, )
Wer zum 1.1.2008 in eine preiswertere Autoversicherung wechseln will, muss seinen bisherigen Vertrag bis zum 30.11.2007 kündigen – aus Beweisgründen per Einschrei-ben/Rückschein. Der Altvertrag sollte erst gekündigt werden, wenn die neue Versicherungspolice vorliegt. Wer die Frist verpasst, kann im Falle einer Beitrags-erhöhung sein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Monatsfrist nutzen.

Preise und Leistungen: Die Preisunterschiede zwischen den günstigsten und teuersten Angeboten betragen einige hundert Euro. Aber was nützt ein günstiges Angebot mit einem wesentlich eingeschränkten Versicherungsschutz? Daher unbedingt auch die Versiche-rungsbedingungen vergleichen und nicht von Billigtarifen blenden lassen! Auch Service und Erreichbarkeit können wichtige Auswahlkriterien sein. Fahranfänger können sparen, indem sie ihr Auto als Zweitwagen über die Eltern versichern lassen.

Neue Merkmale, z. B. Fahrzeugalter bei Erwerb, Wohneigentum, Nutzerkreis und Nutzer-alter, vergrößern die ohnehin schon riesige Angebotspalette. Die Gesellschaften werben zudem mit Leistungserweiterungen. So wird z.B. gegen einen Prämienzuschlag Rabattschutz angeboten – im Schadensfall erfolgt dann keine Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse.

Wichtig: Die Angaben beim Versichererwechsel müssen aktuell und korrekt sein! Unrichtige Angaben können im Schadensfall den Versicherungsschutz kosten. Die neue Doppelkarte muss unverzüglich der Zulassungsstelle vorgelegt werden, sonst riskiert man eine Zwangs-abmeldung. Der Kunde sollte sich schriftlich durch die neue Versicherung bestätigen lassen, dass es sich um den Tarifbeitrag 2008 handelt, um sich vor unliebsamen Prämienüber-raschungen zu schützen – aber gezahlt werden muss auch der gesamte Betrag , wenn die Versicherung plötzlich mehr verlangt, sonst droht die Zwangsabmeldung. Es sollte eine unbegrenzte Versicherungssumme gewählt werden, mindestens 50 Millionen Euro.

Kaskoversicherung: Anders als bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es bei Teil- und Vollkaskoversicherungen keinen Abschlusszwang der Versicherer. Den gewünschten Kaskoschutz muss man sich also rechtzeitig in diesem Jahr vom Versicherer bestätigen lassen. In der Kaskoversicherung ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts sinnvoll, um am Beitrag zu sparen. Der Schutz für "grobe Fahrlässigkeit" sollte in der Kaskoversicherung mit eingeschlossen sein. Bei der Teilkaskoversicherung sollte auch der Zusammenstoß mit anderen Wirbeltieren als mit Haarwild versichert sein. Teure Sonderausstattungen, wie Navigationsgeräte über 2.500 Euro sollten in der Kaskopolice mitversichert sein.
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