Ob es zu einem streikbedingten Ausfall oder zu Einschränkungen im Flugreiseverkehr kommt, liegt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Berlin sehr wohl im Einflussbereich der Fluggesellschaften. Anders sieht es bei einem Fluglotsenstreik aus, den die Fluggesellschaften nicht zu vertreten haben.
"Insofern können sich die Fluggesellschaften hier nicht mit dem Ablehnungsgrund der höheren Gewalt aus der Affäre ziehen", stellt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, klar. "Neben der Erstattung des Flugpreises und Ausgleichszahlungen können im Einzelfall auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden."
Je nach Länge der Flugreise können Geschädigte Ausgleichszahlungen in Höhe von 250 bis 600 Euro geltend machen. Im Ablehnungsfall können sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren. Eine Alternative zur letzten Möglichkeit der Durchsetzung - dem Klageweg - bietet die außergerichtliche Rechtsbesorgung der Verbraucherzentrale.
Eine Anmeldung für eine persönliche Reiserechtsberatung ist erforderlich unter Tel.: 21485-260 oder anmeldung@vz-bln.de.