In seinem heutigen Beschluss forderte der 21. Zivilsenat des Kammergerichts im Berufungsrechtsstreit die GASAG auf, ihre Preiskalkulation für die Tarife der Kläger – Vario 1 und 2 und Aktiv sowie Fix 1 und 2 – vor und nach der Preiserhöhung 2005 darzulegen und die Tariferhöhung auf dieser Grundlage zu erläutern. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen.
"Wir sind sehr optimistisch, dass die Sammelkläger den Rechtsstreit letztlich gewinnen werden", erklärt Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. "Wir gehen davon aus, dass endlich Transparenz in der Preiskalkulation hergestellt und die Unbilligkeit der Preiserhöhung ans Licht gebracht wird."