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Urlaubszeit: Was ist bei Reisereklamationen zu beachten?

(lifePR) (Berlin, )
Mit den Sommerferien beginnt nächste Woche für viele Berliner die Reisezeit. Gerade bei Pauschalreisen kommt es nicht selten zu ärgerlichen Überraschungen am Urlaubsort. Hier einige Tipps, was zu beachten ist:

- Wenn Reisemängel vor Reisebeginn genannt werden, die Reise aber trotzdem ange-treten wird: Alle Ansprüche schriftlich per Einschreiben/Rückschein gegenüber dem Reiseveranstalter vorbehalten.
- Reisemängel am Urlaubsort sofort beim Reiseleiter schriftlich oder in Gegenwart von Zeugen reklamieren. Dem Reiseveranstalter unter Fristsetzung die Möglichkeit zur Abhilfe einräumen. Ist der örtliche Reiseleiter nicht erreichbar, den Veranstalter informieren, z.B. per Fax. Eine Reklamation bei der Hotelleitung genügt nicht!
- Für die Zeit bis zur Abhilfe kann Minderung des Reisepreises gefordert werden. Ist Abhilfe nicht möglich, gegebenenfalls selbst für Abhilfe sorgen und die Mehrkosten dem Veranstalter in Rechnung stellen. Bei schwerwiegenden Mängeln kann die Reise sogar gekündigt werden.
- Bei schwerwiegender Beeinträchtigung oder Vereitelung der Reise gibt es einen Anspruch auf vertanen Urlaub.
- Die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen beim Reiseveranstalter beträgt einen Monat nach Reiseende. Eine Mängelliste allein reicht nicht aus – innerhalb der Monatsfrist muss ein klarer Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadenersatz an den Veranstalter gerichtet werden.
- Die Verjährungsfrist beträgt hier grundsätzlich 2 Jahre, kann aber durch Vereinbarung auf 1 Jahr verkürzt werden.
- Reisereklamationen sind – wie auch andere Rechtsansprüche – nur durchsetzbar, wenn sie bewiesen werden können. Mängel also schriftlich vom Reiseleiter bestätigen lassen.
- Die Reklamation an den Reiseveranstalter sollte immer schriftlich per Einschreiben/Rückschein erfolgen, möglichst unter Nennung von Zeugen und Vorlage von Fotos, auf denen die Schäden sichtbar sind.
- Und nicht vergessen: Die Anfahrt zum Flughafen kann wegen des Bahnstreiks lange dauern – wer aus dem Grund den Flieger verpasst, bleibt auf den Kosten sitzen.

Weitere Informationen enthält der Pocket-Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ (Preis: 4,90 Euro), der in der Verbraucherzentrale erhältlich ist oder unter www.vz-bln.de (Broschüren¬shop) bestellt werden kann. Die Versandkostenpauschale beträgt 2,50 Euro.
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