"Unter einem Festbetrag versteht man die Obergrenze für den Preis, den Krankenkassen pro Arzneimittel übernehmen", erklärt Ulrike Dzengel von der Regionalen Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Für einige Medikamentengruppen wurden nach der diesjährigen Überprüfung die Festbeträge angehoben.
In der Mehrzahl der Fälle wurden sie jedoch abgesenkt oder sogar ganz aufgehoben. "Das bedeutet für viele Patienten, dass sie für einige bisher zuzahlungsfreie Medikamente nun wieder Zuzahlungen aus der eigenen Tasche zu leisten haben", sagt Dzengel. Diese liegen bei 10% der Kosten des Arzneimittels pro Packung, mindestens sind es aber 5 und maximal 10 Euro. Nach einer Sonderregelung können Krankenkassen Zuzahlungen erlassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Preis des Medikaments um 30 % niedriger ist, als der vorgesehene Festbetrag. Mit der Neufestsetzung der Festbeträge fällt nun eine Vielzahl von Arzneimitteln leider nicht mehr in diese Sonderregelung. Damit werden Zuzahlungen wieder fällig.
Eine andere Folge der Absenkung der Festbeträge könnte sein, dass ein Medikament mit seinem Preis nun über dem Festbetrag liegt. So muss der Betroffene neben der Zuzahlung außerdem die Differenz zwischen dem, was die Kasse für das benötigte Medikament übernimmt, und dem Apothekenpreis zahlen.
Mit der Neufestsetzung der Festbeträge wird für die Krankenkassen eine Ersparnis von 390 Mio. € pro Jahr erwartet.
Den betroffenen Patienten empfiehlt Ulrike Dzengel nun zu prüfen, ob gegebenenfalls eine Befreiung von den Zuzahlungen möglich ist. Dies geschieht per Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse.
Außerdem können sie ihren Arzt fragen, ob es ein anderes Medikament auf dem Markt gibt, das nicht mit Zuzahlungen belegt ist.