Derzeit erhalten einige Sachsen ein Schreiben einer Firma "Deutscher Bundesverband Verbraucherservice" aus Pressburg bzw. Berlin, das die Angesprochenen als Mitglieder der Firma begrüßt. Andere bekommen einen Anruf von einem Unternehmen mit dem Begriff "Bundesverband Verbraucherservice" im Namen. Das Unternehmen verspricht in beiden Fällen Schutz vor Werbebelästigungen. Dieser Schutz erfolge durch Abmahnungen und Eintragungen in Sperrlisten. Zudem sollen die Verbraucher Anspruch auf kostenlose anwaltliche Rechtsverfolgung gegen unerwünschte Werbebelästigung haben und eine Entschädigungszahlung bis zu 1000 € für weitere Fälle von Werbebelästigung erhalten. Den "einmaligen Mitgliedsbeitrag" von 59 € will das Unternehmen gleich selbst vom Konto der Verbraucher abbuchen.
"Eine absolute Dreistigkeit", findet Beate Scharf von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir gehen weder durch Anrufe oder persönliche Anschreiben auf Verbraucher zu, noch arbeiten wir mit einem Unternehmen zusammen, das solch zweifelhafte Versprechen macht."
Abmahnungen gegen unerlaubte Werbung können von Verbraucherzentralen selbst vorgenommen werden. Die Wirkungen von Sperrlisten sind allerdings mehr als fraglich. Trotz intensiver Bemühungen von Gesetzgeber, Bundesnetzagentur und Verbraucherzentralen konnte die Flut von Werbeanrufen bislang nicht merklich eingedämmt werden. Ein einzelnes Unternehmen dürfte erst recht daran scheitern. Ein wirksamer Schutz kann durch Zurückhaltung von Angaben persönlicher Daten wie der Telefonnummer erreicht werden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät allen Angeschriebenen, dem Anbieter umgehend mitzuteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und Abbuchungen zu untersagen. Wer angerufen wird, sollte am besten sofort auflegen bzw. kein Interesse bekunden.