Geprüft wurde, wie eine junge, alleinstehende Berufseinsteigerin zum Versicherungsschutz und zur Altersvorsorge beraten wird. Zu Beginn fiel zunächst auf, dass der Versicherungskaufmann seine Informationspflichten nach der Versicherungsvermittlerverordnung nicht erfüllte. So hätte er der Kundin bei diesem Erstkontakt unter anderem mitteilen müssen, ob er als Versicherungsmakler, als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsberater tätig ist. Auch eine Mitteilung über die zuständige Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung wäre nötig gewesen.
In der Beratung selbst war positiv, dass die Privathaftpflichtversicherung ausführlich besprochen und ein umfänglicher Angebotsvergleich erstellt wurde. Negativ fiel demgegenüber auf, dass der jungen, gesunden Frau statt einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung eine Grundfähigkeitsversicherung angeboten wurde. Diese Versicherung knüpft weder an den Verlust der Arbeitskraft noch an das Eintreten einer bestimmten Krankheit an. Entscheidend ist der Verlust von Grundfähigkeiten, wie beispielsweise das Sprechen, das Sehen und das Gebrauchen der Hände. Die Schwäche dieser Police liegt somit darin, dass eine Berufsunfähigkeit vorliegen kann – etwa bei psychischen Erkrankungen – aber dennoch keine Rente gezahlt wird, weil diese Erkrankung nicht mit dem Verlust der versicherten Grundfähigkeiten einhergeht.
Fragwürdig ist aus Sicht der Verbraucherzentrale auch die Empfehlung einer fondsgebundenen Rentenversicherung bei einem britischen oder irischen Versicherer. Auch wenn die Produkte selbst vielleicht flexibler als manch deutsche Rentenversicherung sein mögen, das Risiko einer vorzeitigen Vertragsbeendigung mit großem Verlust bleibt.Gerade junge Menschen, bei denen sich die persönliche Situation vielfach ändert, zum Beispiel durch Familiengründung, halten die Laufzeiten, die 30 Jahre und mehr betragen, oft nicht durch. Der Berater stellte vielmehr auf hohe Renditen ab. Der Zusammenhang von Chance und Risiko wurde dabei vernachlässigt. Ob das Produkt zur Anlagementalität der Kundin passte, wurde gar nicht erst geprüft. Staatlich geförderte Produkte blieben ebenfalls außen vor.