Geld sparen mit Generika und Re-Importen
Bei rezeptpflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sollten Patienten nach preisgünstigeren Nachahmer-Mitteln fragen. Die so genannten Generika enthalten die gleichen Wirkstoffe wie die Original-Präparate. Allerdings werden die Mittel unter einem anderen Namen und in einer anderen Verpackung angeboten. Möglicherweise gibt’s auch Unterschiede bei der Form und Farbe der Pillen und Tabletten sowie bei den Konservierungs- und Geschmacksstoffen. Patienten, die wissen, dass sie auf bestimmte Inhaltsstoffe allergisch reagieren, müssen bei der Wahl eines Arzneimittels auf diese Faktoren achten. Viele Apotheken bieten diese Ersatzmittel inzwischen zu unterschiedlichen Preisen an, sodass ein Preisvergleich verschiedener Präparate lohnt. Sparen lässt sich auch beim Kauf von Import-Arzneimitteln. Das sind Medikamente, die in Deutschland hergestellt und ins Ausland exportiert werden, um anschließend als preiswerte Mittel wieder in die Bundesrepublik reimportiert zu werden. Generika und Reimporte erhalten Kunden in der Apotheke meistens nur auf Nachfrage. Bei freiverkäuflichen Medikamenten kann es sich generell lohnen, die Angebote mehrerer Apotheken zu vergleichen oder sich beim Apotheker nach einem Preisnachlass zu erkundigen, da auch für Original-Präparate die Preise freigegeben sind.
Zuzahlung verringern mit der aut-idem-Regelung
Bei den rezeptpflichtigen Medikamenten trägt auch die so genannte. „aut-idem-Regelung“ (lateinisch: „oder Gleiches“) dazu bei, die Kosten für die Patienten zu senken. Hierbei verschreibt der Arzt nicht ein bestimmtes Medikament, sondern verordnet nur noch Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform. Der Apotheker wählt dann aus einer Gruppe von qualitativ gleichwertigen Medikamenten das preisgünstigste aus. Kostet in einer Gruppe von wirkstoffgleichen Medikamenten das teuerste 100 Euro oder mehr, das preiswerteste dagegen 50 Euro oder weniger, können Patienten fünf Euro pro Medikament an Zuzahlung sparen. Die Ersparnis kommt zustande, weil Patienten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zehn Prozent der Kosten – bzw. mindestens fünf, höchstens zehn Euro - als Zuzahlung leisten müssen.
Hat die Kasse des Patienten jedoch einen Rabattvertrag mit einem Arzneimittelhersteller für das benötigte Medikament abgeschlossen, sind die Apotheken verpflichtet, nur diese Arzneien abzugeben. Für Patientinnen und Patienten kann dies zu einer deutlichen Ersparnis führen, da einige Krankenkassen für rabattierte Arzneimittel ihren Versicherten die Zuzahlung ermäßigen oder sogar vollständig erlassen. Nur wenn der Arzt die Abgabe eines anderen Medikaments auf dem Rezept ausdrücklich ausgeschlossen hat, darf der Apotheker kein preiswerteres Medikament abgeben. Patienten sollten mit dem Arzt über die Möglichkeit der aut-idem-Regelung sprechen.
Sparen mit der Internetapotheke
Online-Apotheker locken auf ihren Homepages oder bei virtuellen Auktionshäusern mit Sonderpreisen und Rabatten. Abschläge von zehn bis 30 Prozent - vereinzelt auch von 50 Prozent - ermöglichen manchen Preisvorteil. Rezeptpflichtige Medikamente können sogar bei Internetapotheken europäischer Mitgliedstaaten geordert werden. Häufig unterbieten Rabatte und Sondervergütungen bis zur Hälfte die anfallende Rezeptgebühr. Patienten, die Arzneimittel aus anderen EU-Staaten beziehen wollen, sollten sich vorher von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, dass diese die Kosten erstattet. Um Ärger zum Beispiel bei Reklamationen zu vermeiden, sollten Medikamente nur bei Online-Apotheken bestellt werden, die ihre Adresse, Telefonnummer, allgemeine Geschäftsbedingungen und Angaben zur Aufsichtsbehörde im Internet-Impressum preisgeben. Persönliche Daten sind nur weiterzugeben, wenn der Anbieter über ein entsprechendes Verschlüsselungssystem verfügt – zu erkennen an einem Hinweis (zum Beispiel SSL-Verfahren) auf der jeweiligen Internetseite. Hohe Versandkosten können allerdings die Ersparnis beim Internethandel wieder aufheben. Viele Anbieter liefern jedoch ab einer bestimmten Bestellmenge kostenlos. Doch auch hier empfiehlt es sich, die unterschiedlichen Mindestbestellwerte verschiedener Anbieter zu vergleichen. Rabatte bei hohen Bestellmengen sind in erster Linie für chronisch Kranke interessant, die regelmäßig die gleichen Präparate, aber keine Beratung mehr durch den Apotheker benötigen. Sie können beim Versandhandel im Internet erheblich sparen. Allerdings sollten Mengenrabatte nicht dazu verleiten, mehr Medikamente als nötig zu ordern. Da es mit einer schnellen Lieferung gelegentlich hapert, ist es nicht sinnvoll, akut benötigte Medikamente über Versandapotheken zu beziehen. Apotheken dürfen auch bei Online-Auktionen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel anbieten. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für Versandapotheken. Für Privatleute ist der Handel mit Medikamenten verboten. Vom Kauf solcher Angebote in Internetauktionshäusern wird wegen der nicht kalkulierbaren Risiken dringend abgeraten.
Die Stiftung Warentest bietet im Internet eine Link öffnet in neuem FensterArzneimitteldatenbank mit Bewertungen über die meistverkauften rezeptfreien Medikamente an.
Lesen Si eauch unsere Informationen zu Festbetrags- und Zuzahlungsregeln und zum Versand von Arzneimitteln.