Schwefeldioxid wird Weinen traditionell zugesetzt, um deren Haltbarkeit zu verbessern. Es unterdrückt das Wachstum von Mikroorganismen und bindet geschmacklich unerwünschte Nebenprodukte der Gärung. Außerdem verhindert Schwefeldioxid Oxidationsprozesse, die unter anderem zu einem vorzeitigen Braunwerden führen. Wird nicht geschwefelt, verliert der Wein an Frische und Bukett und nimmt einen eigenartigen, breiten Geschmack und Geruch an. Doch auch bei der Gärung von Wein entstehen immer geringe Mengen Schwefeldioxid. Die meisten Menschen vertragen die im Wein enthaltenen Schwefeldioxidmengen ohne Probleme.
Wichtig ist die Kennzeichnung in erster Linie für Allergiker und Menschen, die empfindlich auf Schwefeldioxid reagieren. Betroffene leiden unter Kopfschmerzen, Übelkeit oder Hautreizungen, auch wenn sie nur wenig Wein getrunken haben. Sulfitallergiker können bereits auf minimale Mengen an Schwefel mit asthmatischen Beschwerden reagieren. Sie sollten Wein und andere Lebensmittel mit Sulfitzusatz, wie geschwefelte Trockenfrüchte, meiden.
Für Wein, Perlwein, Schaumwein, Sekt und ähnliche Getränke gibt es gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für Sulfit. Diese variieren je nach Sorte: 160 mg pro Liter für Rotwein und 210 mg pro Liter für Weißwein mit einem Restzuckergehalt unter 5 g/Liter und 400 mg pro Liter für Beerenauslesen, Trockenbeerenauslesen und Eiswein.
"Mit der Faustregel, lieber rot als weiß und besser trocken als lieblich, lässt sich die Schwefelmenge in Grenzen halten", empfiehlt Brendel.
Auch zum Thema Weinkennzeichnung informiert die Verbraucherzentrale montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 bis 16 Uhr am Ernährungstelefon unter der Rufnummer 0180-5-791352 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend). Darüber hinaus können alle Fragen, die gesundheitsförderndes Essen und Trinken betreffen, gestellt werden.