So darf die Geschossflächenzahl im Bebauungsplan durch die Erweiterung nicht überschritten werden. Des Weiteren sind für jede neue Wohnung PKW-Stellplätze nachzuweisen, was gerade in Innenstädten zum Problem werden kann. Diese Punkte müssen im Vorfeld bei der zuständigen Kommune geklärt werden.
Nur Fläche mit mindestens 1,50 m lichter Höhe wird zur Wohnfläche gerechnet. Um als Wohnraum anerkannt zu werden, muss über die Hälfte der neugeschaffenen Wohnfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m haben.
War das Dach vorher nicht oder nur wenig gedämmt, sollte es nun warm eingepackt werden. Dies hilft Heizkosten zu sparen und schützt vor Überhitzung im Sommer. Bei Dachdämmung und Dachfenstern muss die Energieeinsparverordnung beachtet werden.
Für die zum Ausbau verwendeten Materialien müssen die Brandschutzvorschriften beachtet werden. Daraus können sich auch Anforderungen an Fluchtwege oder Rauchschutzmaßnahmen im Treppenhaus ergeben. Übrigens: Wird Ihr Dach durch den Ausbau zum Vollgeschoss, ist zu beachten, dass bei fünf Vollgeschossen ein Aufzug erforderlich wird.
Umgang mit alten Fenstern
In alten, nicht modernisierten Gebäuden, geht durch die Fenster häufig ein großer Teil der Raumwärme verloren. Alte Fenster prägen jedoch den Charakter eines Altbaus und sollen daher oft erhalten bleiben. Wärme- und Schallschutz lassen sich bei solchen Fenstern glücklicherweise auch nachträglich verbessern. Mögliche Maßnahmen sind die Befestigung von Vorsatzscheiben, der Umbau zum Verbundfenster oder der Ausbau mit einem Zusatzfenster zum Kastendoppelfenster. Alle diese Lösungen erlauben, das alte Fenster zu erhalten.
Schäden am Rahmenholz, oft die Ursache für undichte Holzfenster, können leicht repariert werden. Aber Vorsicht: Falsch ausgeführte Dämmmaßnahmen an Fenstern können zur Bildung von Schimmelpilz führen.